Peter Ibe (CDU): Karlsruher Urteil zur Masernimpfpflicht ist sehr zu begrüßen

Veröffentlicht von am 18 August 2022

Vor rund zweieinhalb Jahren wurde in Deutschland die Masernimpfpflicht in Kindertagesstätten und Schulen eingeführt, um Kinder vor der hochansteckenden Virusinfektion zu schützen und die Masern hierzulande schließlich auszurotten. Die CDU-Ratsfraktion Duisburg hat dieses Gesetz seinerzeit klar unterstützt.

Es gibt jedoch Menschen, die in dem Gesetz einen unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte sehen – in das Recht auf körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder und ihr Erziehungsrecht – und klagten vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter bestätigten nun allerdings die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und damit die Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen in Deutschland, was Peter Ibe, schulpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion Duisburg, positiv kommentiert: „Es geht um den Schutz der Schwächsten, um besonders gefährdete Kinder vor einer Maserninfektion, die nun einmal gefährlich sein kann. Daher ist das ausgewogene Urteil aus Karlsruhe sehr zu begrüßen, sieht es zwar die Grundrechtseingriffe als nicht unerheblich an, aber als zumutbar.“

Peter Ibe