Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion: Schulbegleitung in Corona-Zeiten auch zu Hause

Veröffentlicht von am 15 Mai 2020

Grundsätzlich haben Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf bei Bedarf das Recht auf Schulbegleitung. Durch die Corona-Krise ist das Lernen zu Hause besonders für Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf zur Herausforderung geworden, insbesondere für die, die sonst eine Schulbegleitung zur Seite gestellt haben und jetzt auf sich allein gestellt sind.

Dazu Josef Wörmann, sozialpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion Duisburg: „Das so genannte `Home-Schooling´ in Corona-Zeiten, funktioniert bei den meisten Schülerinnen und Schülern eher mangelhaft. Ein Lernerfolg ist beim Lernen in der ungewohnten häuslichen Umgebung ohne feste Zeitstruktur, ohne Klassensituation und ohne Lehrpersonal kaum zu erzielen. Bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung verschärft sich die Situation zudem erheblich, wenn der Schulbegleiter/die Schulbegleiterin beim Lernen zu Hause wegfällt.“

Die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit, SPD-Ratsfrau Andrea Demming-Rosenberg, ergänzt in diesem Zusammenhang: „Aktuell ist davon auszugehen, dass eine Regelbeschulung noch vor den Sommerferien nicht in gewohntem Maße stattfinden wird und das `Lernen zu Hause´ noch notwendig bleibt. Um die Teilhabe der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung an Bildung sicherzustellen und die Familien zu entlasten, muss die Schulbegleitung damit auch beim Lernen zu Hause stattfinden.“ Demming-Rosenberg ist auch Vorsitzende des Beirates für Menschen mit Behinderungen.

Die Fraktionen von SPD und CDU stellen folglich in der Ratssitzung am 15. Juni einen gemeinsamen Antrag an die Verwaltung der Stadt Duisburg, dem Beispiel der Stadt Köln und der Städteregion Aachen zu folgen und die Schulbegleitung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung auch zu Hause möglich zu machen. Der Einsatz der Schulbegleiter/innen soll übrigens auch während der Sommerferien als Ersatz für den Ausfall der Ferienbetreuung der Offenen Ganztagsschule (OGS) ermöglicht werden, sofern die Eltern keinen Urlaub haben.

„Die Stunden werden regulär bezahlt, es entstehen keine finanziellen Mehraufwendungen für die Stadt“, so die beiden Ratsfraktionen unisono.