CDU-Ratsfraktion unterstützt Kampf gegen Aggressivität und Beleidigungen gegen Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte

Veröffentlicht von am 4 Juni 2019

Duisburg, 4. Juni 2019. Die CDU-Ratsfraktion begrüßt, dass die Justizbehörden in Duisburg mit einem Sonderdezernat seit geraumer Zeit konsequent gegen Beleidigungen, Aggressivität, Pöbeleien und Angriffen gegen Polizisten im Dienst, Feuerwehr und Hilfs- und Rettungskräfte  vorgehen. CDU-Fraktionschef Rainer Enzweiler: „In den vergangenen Jahren ist die Zahl dieser Delikte stark angestiegen. Polizisten Feuerwehrleute und Rettungskräfte haben für ihren engagierten Dienst an der Allgemeinheit unseren großen Dank und unsere volle Anerkennung verdient. Doch ausgerechnet den Berufsgruppen, die in unserer Gesellschaft für Ordnung und Sicherheit sorgen und dabei eine schwere, verantwortungsvolle Arbeit leisten, wird immer mehr mit Respektlosigkeit und Aggressivität begegnet und  teilweise wird ihre Arbeit behindert. Es ist daher überfällig, dass diese gesellschaftliche Fehlentwicklung endlich gestoppt wird und klare Zeichen dagegen gesetzt werden. So ist es gut, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg mit juristischen Mitteln gegen dieses Unwesen vorgeht, dass sich ein Sonderdezernat um solch Fälle kümmert. Es hat sich gezeigt: Reine Appelle an die Vernunft erreichen leider nicht alle Bürger.“

Im Rahmen des Sonderdezernates schreiten zwei Oberstaatsanwälte und zwei Amtsanwälte künftig auch bei Attacken gegen Einsatzkräfte der Feuerwehr, dem Technischen Hilfswerk, Sanitätern oder anderen Hilfsorganisationen ein. 2018 gab es bei der Staatsanwaltschaft Duisburg 377 Verfahren mit Widerständen gegen Vollstreckungsbeamte und 230 Beleidigungen gegen Polizisten.

Enzweiler betont, dass die CDU-Fraktion auch voll hinter dem neu geschaffenen  Sonderdezernat „Staatsanwälte vor Ort“ steht, das im Duisburger Norden die Clan-Kriminalität bekämpft: „Die Staatsanwälte vor Ort haben bislang sehr erfolgreich gearbeitet. Daher ist es gut dass die beiden Beamten ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen werden“, unterstreicht Rainer Enzweiler. 413 Ermittlungsverfahren wurden zwischen Juni 2018 und 25. Mai 2019 im Zusammenhang mit Clan-Kriminalität eingeleitet. Im Fokus standen vorsätzliche Körperverletzungen (55), Betrug und Untreue (ebenfalls 55) sowie Verstöße gegen das Waffengesetz und das Aufenthaltsgesetz, Raubdelikte oder Urkundenfälschung (insgesamt 163).