CDU-Ratsfraktion: Erstattung von Kinderbetreuungsbeiträgen auf den Weg gebracht

Veröffentlicht von am 31 März 2020

Um Menschenleben zu schützen und die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, wurden per Erlass der CDU-geführten Landesregierung NRW ab dem 16. März 2020 Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege auf Notbetreuung umgestellt sowie Schulen gänzlich geschlossen. Unter Vorbehalt einer Neubewertung der Krisen-Lage, gelten diese Infektionsschutzmaßnahmen zunächst bis einschließlich 19. April 2020 (Ende der Osterferien in NRW).

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Duisburg, der als „Ersatzrat“ in Zeiten der Corona-Krise gestern tagte, hat in diesem Zusammenhang einstimmig einen Eilbeschluss gefasst, die Elternbeiträgen aufgrund des angeordneten Betreuungsverbotes für Kinder in Kindertageseinrichtungen und die Elternbeiträge aufgrund der Schulschließungen für die Betreuung im Bereich der „Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich“ (OGS) anteilig für die Fehltage zu erstatten.

Peter Ibe, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses und schulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Duisburg, begrüßt diese Entscheidung uneingeschränkt. „Die von der Landesregierung verfügten Infektionsschutzmaßnahmen sind absolut notwendig und wurden in Duisburg konsequent umgesetzt. Lediglich für Kinder, deren Eltern in sogenannten `Schlüsselpositionen´ tätig sind, wird eine Notbetreuung aufrechterhalten – rund 500 Kita-Plätze und 50 Plätze in der Kindertagespflege. Folgerichtig und ein Gebot der Fairness ist daher die Entscheidung, die Beiträge für nicht geleistete Kinderbetreuung den übrigen Eltern zu erstatten.“

Durch den Ausfall der Betreuungsleistung entstehe den Eltern eine erhebliche organisatorische Belastung. Darüber hinaus seien auch finanzielle Nachteile durch die Inanspruchnahme von unbezahltem Urlaub, zur Sicherstellung der Kinderbetreuung, die in der Regel durch die Betreuungsleistung in Kita, Kindertagespflegestellen oder im „Offenen Ganztag“ der Grundschule gesichert werde, auszugleichen.

Allerdings funktioniere die Erstattung nur teils automatisch, wie CDU-Ratsherr Peter Ibe berichtet: „Während die Verpflegungsentgelte nach Ende der Schließzeit für Kinder, die nicht in Notgruppen betreut oder verpflegt wurden, automatisch erstattet werden sollen, muss für die anteilige Erstattung der Elternbeiträge nach Ende der Schließzeit ein Antrag beim Jugendamt gestellt werden.“

Für den bislang veranschlagten Zeitraum rechnet die Stadt Duisburg mit folgenden Erstattungssummen: Rund eine Millionen Euro werden bei den Kita-Beiträgen zu erstatten sein, zuzüglich etwa 113.000 Euro für die Verpflegung. Die Erstattung der Kindertagespflegeentgelte wird mit etwa 242.000 Euro zu Buche schlagen und der „Offene Ganztag“ mit 169.000 Euro.

„Die Hoffnung bleibt, dass nach den Osterferien ein annähernd normaler Kita- und Schulbetrieb wieder aufgenommen werden kann. An dieser Stelle ein großer Dank an die Betreuer/innen die den wichtigen Notbetrieb aufrechterhalten. Ohne sie würden wichtige Schaltstellen in der Stadt Duisburg nicht so gut funktionieren, wie sie es derzeit tun“, schließt Ibe.

Peter Ibe