Abschaffung der Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen in Duisburg: Fraktionen von SPD und CDU für dauerhafte Entlastung des Gewerbes und Bürokratieabbau
24 November 2023
amDie Fraktionen von SPD und CDU sprechen sich für eine Abschaffung der Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen in Duisburg aus. Es gilt Diskotheken, Clubs und gewerbliche Tanzpartys nicht zuletzt auch nach der Krise der Corona-Pandemie finanziell zu entlasten und die Attraktivität des Nachtlebens der Stadt insbesondere auch für jüngere Menschen zu fördern.
Einen entsprechenden Antrag (DS 23-1399) werden die beiden Fraktionen gemeinsam dem Rat der Stadt Duisburg in seiner Sitzung am 27. November 2023 vorlegen.
Der SPD-Ratsfraktionsvorsitzende, Bruno Sagurna, macht deutlich: „Nicht nur die Gastronomie und Veranstaltungsszene in Duisburg wird entlastet. Hinzukommt, dass die gänzliche Abschaffung der Abgabe zum Bürokratieabbau in Duisburg beiträgt, da Verwaltungsaufwand eingespart werden kann.“
Dazu Thomas Mahlberg, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion: „Wir wollen mit der dauerhaften Abschaffung der Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen in Duisburg die Gewerbetreibenden nachhaltig weiter finanziell entlasten und Planungssicherheit schaffen. Auf der anderen Seite profitieren auch die Besucherinnen und Besucher von niedrigeren Veranstaltungspreisen, was am Ende zur Förderung der Attraktivität unserer Stadt beiträgt.“
Vergnügungssteuern werden in Duisburg auch in anderen Bereichen erhoben, diese bleiben von dem Antrag, die Vergnügungssteuern auf Tanzveranstaltungen abzuschaffen, unberührt. Die beiden Ratsfraktionsvorsitzenden von SPD und CDU stellen klar: „Die regulatorische Wirkung einer Vergnügungssteuer, beispielsweise im Bereich Glücksspiel und Erotik, ist selbstverständlich weiterhin gewollt. Wer beispielsweise Spielapparate mit Gewinnausschüttung vorhält oder auch Striptease-Vorführungen, Peepshows, Tabledances und Ähnliches veranstaltet, wird selbstredend weiterhin besteuert.“