Veröffentlicht von am 9 November 2020

Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung 7. Oktober 2021)

Thema: Die DS 21-1120, Rheinhausen-Halle, Beethovenstraße 20, 47226 Duisburg, hier: diverse Instandsetzungsmaßnahmen in der Veranstaltungshalle sowie im Außenbereich, beschreibt die Behebung von Mängeln in 2021 in einer Größenordnung von 79.000 Euro.

Antrag 1:

Im Rahmen eines Ortstermins informiert sich die Bezirksvertretung 2020/2025 über den baulichen, ausstattungstechnischen und optischen Zustand der Veranstaltungshalle. Fachleute aus der Verwaltung erläutern konkret, welche Aufwendungen nötig sind, um zeitgemäße Standards zu erreichen. Eine Prioritätenliste wird der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Die Instandsetzungsmaßnahmen, die beispielsweise in 2021 umgesetzt werden, bilden nur einen Bruchteil des Sanierungsrückstaus ab, der über Jahre, ja Jahrzehnte entstanden ist. Ohne genauere Informationen zu haben, wird eine Summe im siebenstelligen Bereich genannt, die nötig ist, um die Halle fit für die Zukunft zu machen.

Antrag 2:

Im Rahmen eines (des gleichen) Ortstermins besichtigt die Bezirksvertretung den Außenbereich, mithin das nähere Umfeld der Rheinhausen-Halle. Eine Begleitung durch ordnungsbehördliche Vertreter wird erbeten.

Begründung:

Es gibt immer wieder Situationen, die den ordnungsgemäßen Betrieb der Rheinhausen-Halle beeinträchtigen. Eine Veranstaltungshalle lebt auch davon, dass sie einen guten und gepflegten Eindruck macht und sich die Besucher wohlfühlen. Es sind Strategien zu entwickeln, wie Verunreinigungen und der Missbrauch hallennaher Bereiche vermieden und gleichzeitig die Verursacher angemessen angesprochen werden.

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Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung 7. Oktober 2021)

Betrifft: Textänderung DS 21-0790, Bebauungsplan Nr. 1279, Bergheim-„Eichenstraße“, Aufstellungsbeschluss, Seite 5, Punkt 4 (Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur Umsetzung im Bebauungsplan), 2. Abschnitt

Alt: Im Sinne einer sozialen Durchmischung ist – im Kontext der vorhandenen Bebauung – im Bereich der Moerser Straße – Geschosswohnungsbau und im Bereich der bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Einzel- und Doppelhausbebauung vorgesehen, so dass Höhe und Dichte von der Moerser Straße zum nördlichen und östlichen Freiraum hin abnehmen.

Neu: Im Sinne einer sozialen Durchmischung ist im Bereich der Moerser Straße und entlang des Grüngürtels Geschosswohnungsbau und im Bereich der Eichenstraße eine Einzel- und Doppelhausbebauung vorgesehen, so dass Höhe und Dichte von der Moerser Straße und vom Grüngürtel zur Eichenstraße und zur Friedenseiche hin abnehmen. Der Geschosswohnungsbau soll helfen, in Rheinhausen dringend benötigte Wohnungen bei bezahlbaren Mieten zu schaffen.

Das farbig beigefügte Entwicklungskonzept wird der Beschlussvorlage entnommen, da es der neuen städtebaulichen Zielsetzung nicht entspricht.

Begründung:

Bezahlbarer Wohnraum, insbesondere im Bereich der Mietwohnungen, ist ein rares Gut. Aktuell fallen mehr Wohnungen aus der sozialen Bindung als neue gebaut werden. In einigen Großstädten ist die Lage eskaliert, Wuchermieten und Wohnungsnöte, mithin der real existierende Mieten-Wahnsinn, sorgen für scheinbar heilende Politik wie Mietendeckel und Enteignung von Wohnkonzernen. Es ist nicht primär unsere Aufgabe, dies zu bewerten. Es ist aber unsere Pflicht und die Verantwortung der Kommunalpolitik, Baugebiete auch für mehrgeschossigen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen, mit dem dann preisgünstiger Wohnraum geschaffen wird.

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Anfrage der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung 7. Oktober 2021)

Betrifft: Verkleinerung der OSC-Sportanlage – Sachstand

Anfrage: Auf der östlichen Hälfte des Sportplatzes „In den Peschen“ wird eine sechsgruppige Kindertagesstätte gebaut. In diesem Zusammenhang interessiert die Verteilung des Grundstückserlöses für eben diesen Bereich, aber auch wie die weiteren Flächen in westlicher Richtung (übrige Fläche Sportplatz, Parkplatz, Vereinsgebäude) entwickelt werden.

Im Zuge des Baus der „Sportwelt“, aber auch in der Phase des Umzugs/der Fusion des Turnerbundes Rheinhausen zum/mit dem OSC Rheinhausen ist zwischen der Stadt und dem OSC definitiv verabredet worden, dass sich a) der OSC von seinem Tennenplatz, dem Parkplatz und gegebenenfalls dem Gebäude, alles an der Straße „In den Peschen“ gelegen, trennt und b) der Ertrag aus dem Verkauf dieser Liegenschaften (zum Beispiel an einen Privatinvestor) zu wesentlichen Anteilen dem OSC zugute kommt.

SPD und CDU fragen aus aktuellem Anlass:

(1) Wird für das Kindergarten-Areal eine OSC-Abgabe aus dem „Verkaufserlös“ errechnet und vorgenommen?

(2) Gibt es aktuell Planungen, wie die weitere Sportplatz-Fläche und der anliegende Parkplatz genutzt werden wird?

(3) Ist der Stadt bekannt, was mit dem Clubhaus „In den Peschen“ geschehen soll?

(4) Gibt es einen Schlüssel, mit dem die Erträge aus den einzelnen Verkäufen berechnet werden – um so unter anderem dem OSC Planungssicherheit zu geben?

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Anfrage der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung 7. Oktober 2021)

Betrifft: Nutzung der Turnhalle des alten Stadtwerke-Sozialgebäude Lindenallee 46

Anfrage: In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 6. Dezember 2018 beantragten die Fraktionen von SPD, Grüne/Die Linke sowie Frau Röder (BL), die Turnhalle Lindenallee 46 mit Geräten neu auszustatten und umgehend dem Schulsport und dem Vereinssport zur Verfügung zu stellen. Begründung damals und heute: Die Hallenkapazitäten in Rheinhausen sind beschränkt. Jede zusätzliche Fläche hilft, das Defizit zu mildern. Die alte Werkhalle der Stadtwerke wurde von ihr zur Turnhalle umgebaut und besitzt das Potenzial, dem Vereins- und Schulsport zur Verfügung zu stehen.

Aus aktuellem Anlass fragen SPD-Fraktion und CDU-Fraktion:

1. Wird die Turnhalle für die Belange der neuen „Feuerwache Lindenallee“ benötigt?

2. Wenn ja, ist hier noch eine Teilnutzung für Vereine und Schule möglich?

3. Wenn nein, wann ist mit der Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Rheinhausen vom 6. Dezember 2018 zu rechnen?

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Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung 7. Oktober 2021)

Thema: Abriss Cölve-Brücke

Antrag: Die Stadt Moers (als Noch-Verantwortliche für die Cölve-Brücke) wird im Benehmen mit der Stadt Duisburg (als künftige Verantwortliche für die Cölve-Brücke) aufgefordert, umgehend den Abriss der Brücke vorzubereiten und noch in diesem Jahr umzusetzen. Zudem wird die Stadt Duisburg aufgefordert zu berichten, wie weit sie mit dem Neubau-Projekt ist (Planung, Finanzierung, Fördermittel).

Begründung: Die Strecke zwischen Trompet und Rheinhausen ist für Personen- und Güterzüge wegen der Einsturzgefahr der Cölve-Brücke vollständig gesperrt. Die RB 31 und der RE 44 improvisieren, Güterzugverbindungen wurden gekappt, Schadensersatzforderungen stehen im Raum. Die Stadt Moers-Tochter Enni Stadt & Service, bei der offiziell noch die Verkehrssicherungspflicht für die Brücke liegt, soll bereits beauftragt worden sein, den Abbruch zu planen. Da Sperrpausen durch die Einstellung des Zugverkehrs nicht mehr zu beachten sind und die faktisch vorhandene „Einsturzgefahr“ dafür sorgt, dass nicht aufwändig ausgeschrieben werden muss, ist ein Abriss noch in diesem Jahr möglich.

Auf diese Weise kann zumindest der schienengebundene Öffentliche Personennahverkehr möglichst schnell wieder reibungslos funktionieren und ist für das Neubau-Projekt ein erster Schritt gemacht worden.

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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und Grüne/Linke (Sitzung der Bezirksvertretung 26. August 2021)

Thema: Pflege des Ortsbildes 2021 – Verwendung der noch zur Verfügung stehenden Restmittel

Antrag: Aus den Mitteln zur Pflege des Ortsbildes 2021 werden nach der bereits mit DS 21-0683 beschlossenen Maßnahme (Unterstützung des Fördervereins Kultur- und Brauchtumspflege Rheinhausen/Rumeln-Kaldenhausen e. V. in Höhe von 6.500 €) die folgenden weiteren Maßnahmen in Höhe von insgesamt 13.800 € finanziert:

2. Restaurierung des Mahnmals „Alfred-Hitz“ am Alfred-Hitz-Platz – 1.500 €

3. Restaurierung des Gedenksteins „Julius Leber“ am Alfred-Hitz-Platz – 1.500 €

4. Gestaltung Johannes-Büttner-Haus, Martinistraße – 500 €

5. Anschaffung Tempo-Info- und Fahrzeuge-Zähl-Gerät – 3.500 €

6. Präsentation der Zeitkapsel Kriegsopfer RK im Rathaus Körnerplatz – 1.800 €

7. Zuschuss Weihnachtsbäume im Bezirk – 1.000 €

8. Zuschuss an die Kirchengemeinde St. Joseph Ruhebank DVG-Haltestelle Kronprinzenstraße – 1.000 €

9. Startinvestition Anlage einer Blühwiese Krupp-Platz 1.000 €

10.Seniorenroute Rumeln – Seniorenbank + gepflasterte Fläche Friedhofallee 2.000 €

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Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung 26. August 2021)

Thema: Einrichtung von Behinderten-Parkplätzen auf der Friedrich-Ebert-Straße in Rheinhausen

Antrag: Die Verwaltung wird gebeten, im Bereich zwischen der Einmündung Stormstraße und dem Eingangsbereich des neu errichteten Verwaltungsgebäudes des Bauvereins Rheinhausen auf der Friedrich-Ebert-Straße Behinderten-Parkplätze einzurichten. Somit kann der bestehende Bedarf des expandierenden Ärztehauses und auch für behinderte Gäste des Bauvereins gedeckt werden.

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Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung 26. August 2021)

Thema: Einrichtung von ein bis zwei Behindertenparkplätzen

Antrag: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob ein bis zwei Parkplätze für Menschen mit Behinderungen im Bereich der Atroper Straße 6 in 47226 Duisburg-Rheinhausen eingerichtet werden können.

Begründung: An Markttagen können die Behindertenparkplätze auf dem Hochemmericher Marktplatz nicht genutzt werden, es entsteht ein Defizit für Menschen mit Behinderungen. Dies gilt im Besonderen, da es nicht allen Menschen mit Behinderungen möglich ist, die vorhandenen Parkplätze im Parkhaus zu nutzen (Berganfahrhilfe nötig). Der Hinweis auf Behindertenparkplätze in Augenhöhe fehlt und die Bodenpiktogramme sind kaum sichtbar.

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Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung 26. August 2021)

Thema: Zustand und Sanierung der Trasse zwischen Oberfeld und Beekstraße in Bergheim

Antrag: Die Trasse zwischen Oberfeld und der Beekstraße ist so wiederherzustellen, dass eine bequeme und vor allem gefahrlose Nutzung für Fußgänger und Radfahrer, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen gegeben ist.

Begründung: Sanierung und Ausbau der Infrastruktur am Toeppersee (Wege, Bänke, Müllbehälter sowie Mehrgenerationenplatz) sind in den vergangenen Monaten kontinuierlich fortgeschritten. Das trifft auf die Trasse ab Oberfeld in Richtung Toeppersee nicht vollständig zu.

Die CDU-Fraktion hatte 2019 mit den Drucksachen 19-0483 am 16. Mai 2019 und 19-1188 am 31. Oktober 2019 auf die desolate und an vielen Stellen sogar gefährliche Beschaffenheit der Trasse und auf den akuten Handlungsbedarf hingewiesen. Der mit Abstand größte Gefahrenpunkt, die geschotterte nördliche Rampe an der Beekstraße wurde kurzfristig gepflastert und damit entschärft. Auch der Abschnitt zwischen der Beekstraße und der Ringstraße mit dem zuvor groben Schotter ist hergerichtet und nun wieder gefahrlos nutzbar. Für den Abschnitt zwischen Oberfeld und der Beekstraße besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Die Oberfläche wechselt zwischen grobem Schotter und leidlich begehbaren Teilstücken und hat eine Vielzahl von Senken, in denen bei großen Regenmengen das Wasser stehenbleibt. Für alle Nutzergruppen, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen sind dies viele Gefahrenstellen. Selbst mit Wanderschuhen ist der grobe Untergrund spürbar. Die Trasse ist auch als Radroute beschildert. Diesem Anspruch wird sie so jedoch nicht gerecht.

Einzelproblemstellen:

An der Sitzgruppe in Höhe der Rampe Auf dem Hahn steht noch ein grauer, oben offener Müllbehälter. Dieser sollte durch einen geschlossenen Behälter ersetzt werden.

In Höhe der Rampe Sandstraße standen einmal Sitzbänke. Hier sollten neue Bänke aufgestellt werden. Ein Müllbehälter (oben geschlossen) ist vorhanden. Die rote Pflasterung ist beschädigt und ist wiederherzustellen.

Die südliche Rampe an der Trompeter Straße einschließlich Verzweigung ist nach wie vor geschottert und gefährlich. Sie ist – wie die anderen Rampen – ebenfalls mit Pflaster zu versehen.

Der Übergang zur sanierten nördlichen Rampe an der Beekstraße ist mit Furchen durchzogen. Im Zuge der notwendigen Arbeiten ist auch diese Gefahrenstelle zu beseitigen.

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Anfrage der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung 26. August 2021)

Thema: Niedergermanischer Limes

Anfrage: Seit dem 27. Juli 2021 steht der Niedergermanische Limes als Weltkulturerbe auf der Liste der UNESCO. Damit ist das linksrheinische Duisburg, insbesondere auch Rheinhausen Teil dieses Weltkulturerbes. Der Niedergermanische Limes erstreckt sich auf einer Gesamtlänge von 400 Kilometern von der Nordsee bis Bad Breisig südlich von Bonn. Er ist damit das größte lineare Denkmal Europas. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen 220 Kilometer. 19 Kommunen sind beteiligt. In großen Teilen verlief er als „nasse Grenze“ entlang des antiken Rheins. Daneben gab es Kastelle, Lager, Herbergen und Wallgräben. Auf dem Duisburger Stadtgebiet befinden sich ein Wachtposten (römische Straßenstation) in Baerl sowie das Kleinkastell Werthausen in Hochemmerich als Bodendenkmal. Benachbarte Standorte liegen in Moers-Asberg (Kastell Asciburgium) und in Krefeld-Gellep (Kastell Gelduba). Spuren aus der Römerzeit fanden sich in der jüngsten Vergangenheit auch im Zuge von städtebaulichen Planungen: Vicus asciburgium Süd am Burgfeld im Anschluss an den seit 1991 eingetragenen Vicus. Weitere Funde gab es an der Moerser Straße in Oestrum sowie im Bereich des Bebauungsplans Nr. 999 – Bergheim zwischen Julius-Leber-Straße und Leuschnerstraße.

Wenn Duisburg nun mit dem Status Weltkulturerbe bedacht worden ist, stellen sich einige Fragen, wie damit umgegangen werden kann/sollte.

(1) Ergeben sich durch die neue Situation eine andere Art der Beteiligung der Behörde oder ein anderer Umgang mit Funden?

(2) Muss die städtebauliche Planung damit der Bodendenkmalpflege einen höheren Stellenwert einräumen?

(3) Was bedeutet das gegebenenfalls für private Bauherren?

Der Niedergermanische Limes ist im Stadtgebiet derzeit nicht sichtbar oder erkennbar.

(4) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, für die Bevölkerung und für auswärtige Besucher Verlauf und Standorte oberirdisch zu dokumentieren oder zu präsentieren, zum Beispiel durch Hinweistafeln?

Es wäre auch sinnvoll, den neuen Status didaktisch aufzuarbeiten. Das Thema könnte dann in Schulen sowie in der Volkshochschule behandelt werden.

(5) Ist diesbezüglich etwas angedacht?

Der Niedergermanische Limes sollte Teil des Stadtmarketings, der Internetauftritt der Stadt Duisburg entsprechend ergänzt werden. Im Verbund mit benachbarten Standorten könnten zum Beispiel Fahrradtouren angeboten werden. Wenn Duisburg schon Teil eines Weltkulturerbes ist, sollte damit offensiv umgegangen werden.

(6) Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung in der touristischen Vermarktung?

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Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung 10. Juni 2021)

Thema: Wegeverbindung Brücke An der Cölve

Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt,

1. die Planungskapazitäten für die alsbaldige Wiederherstellung der Verkehrsverbindung „An der Cölve“ auf einen Brückenneubau zu konzentrieren.

2. in dieser Sache umgehend mit der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Verkehrsministerium NRW Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, den noch von der Stadt Moers im Jahre 2008 zur Förderung angemeldeten Neubau der Straßenbrücke an der Cölve über die Bahnlinie Rheinhausen – Xanten so rechtzeitig als Duisburger Projekt in ein Jahresförderprogramm für den kommunalen Straßenbau aufzunehmen, dass nach Vollzug der Grenzänderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit dem Bau begonnen werden kann.

3. sollte in der Zwischenzeit eine Behelfsbrücke gebaut werden können, dies mit Hochdruck zu betreiben.

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Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung 10. Juni 2021)

Thema: Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans für den Dorfkern Alt-Oestrums – Ergänzung und Erweiterung der Entscheidung der Bezirksvertretung Rheinhausen vom 16. Mai 2019 (DS 19-0505) – Antrag an den Rat der Stadt Duisburg

Die Verwaltung wird gebeten, 1. für die aus der Anlage ersichtliche Fläche zwischen Eichenstraße, Wiesenstraße und Burgfeld einen Bebauungsplan aufzustellen und den seinerzeit beantragten Geltungsbereich des Bebauungsplans zu erweitern, und 2. den Bebauungsplan in der Prioritätenliste auf Nummer 4 zu führen.

Begründung:

Am 16. Mai 2019 hat die Bezirksvertretung Rheinhausen über einen gemeinsamen Antrag von SPD, Grüne/Die Linke und Frau Röder (BL) zur Aufstellung eines Bebauungsplans an der Eichenstraße in Alt-Oestrum entschieden (DS 19-0505). Ein Aufstellungsbeschluss durch den Rat der Stadt ist seitdem nicht erfolgt.

Derzeit liegt eine Bauvoranfrage für das Grundstück Eichenstraße 21 (Jägerhof) zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 13 Wohneinheiten sowie einer Tiefgarage vor.

Zur Sitzung der Bezirksvertretung Rheinhausen am 5. Movember 2020 erst hat die Untere Denkmalbehörde die Beschlussvorlage zur Eintragung des Baudenkmals Dorfeiche in die Denkmalliste vorgelegt (DS 20-0983) vorgelegt. Im Eintragungstext heißt es unter anderem:

„Zusammen mit dem deutlich überwiegenden Teil der benachbarten Bebauung markiert der Platz mit der Friedenseiche eines der beiden historischen Siedlungszentren von Oestrum. Aufgrund Größe und rechtlicher Stellung der dortigen Hofstellen können Platz und Bebauung rund um die Eiche sicher auch als das bedeutendere der beiden Zentren angesehen werden. Zusammen mit den Gebäuden Nr. 21, Nr. 26, Nr. 28 ist die Ende des 19. Jahrhunderts gepflanzte Eiche integraler Teil eines Ensembles, das schon seit langem bekannt und als Sehenswürdigkeit präsent ist und bis heute einen positiven, über die Grenzen Oestrums hinaus bekannten Akzent im Siedlungsbild bildet.“

Das aktuelle Baugrundstück wird ausdrücklich als Teil des Ensembles genannt, auch wenn das Gebäude des Jägerhofs – nach Prüfung durch die Untere Denkmalbehörde – kein Denkmal ist. Gleichwohl besteht hier Umgebungsschutz gemäß § 9 Abs. 1, Buchstabe b des Denkmalschutzgesetzes NRW. Auch das Gebäude Eichenstraße 28 steht unter Denkmalschutz. Zwischenzeitlich hat sich in der Nachbarschaft eine Initiative gebildet und sich ablehnend gegenüber dem Bauvorhaben geäußert. Nach deren Einschätzung fügt sich das Vorhaben nach Masse und Kubatur gemäß § 34 Abs. 2 BauGB nicht in die nähere Umgebung ein. Ebenso werde es der besonderen städtebaulichen und historischen Situation in Alt-Oestrum nicht gerecht. Dem Charakter des Ortes droht vielmehr ein erheblicher Schaden. Des Weiteren werden die hohe Zahl von zusätzlichen Wohneinheiten erhebliche Verkehrsprobleme auf der Eichenstraße befürchtet.

Die Situation an der Eichenstraße mit Hilfe von Baugenehmigungsverfahren zu behandeln, greift nach Ansicht von CDU und SPD zu kurz. Die Vorgehensweise muss deshalb sein, ein städtebauliches Konzept zu entwickeln, wie das historische Zentrum von Alt-Oestrum gesichert werden und künftig aussehen soll. Entscheidend ist, aktiv in einen Gestaltungsprozess einzusteigen und nicht nur zu reagieren. Eine Verhinderungsstrategie mit Warten auf die nächste Planung kann nicht die Lösung sein. Also nicht fortwährend schlechte Entwicklungen verhindern, sondern stattdessen eine gute Entwicklung für Alt-Oestrum fördern.

SPD und CDU bitten deshalb die Verwaltung, durch die Aufstellung eines Bebauungsplans ohne weitere zeitliche Verzögerung die städtebauliche Entwicklung des historischen Kerns von Alt-Oestrum zu betreiben. Hierzu soll der Geltungsbereich (Anlage zur DS 19-0505), wie in der Anlage zu diesem Antrag aufgezeigt, erweitert werden. Optional können auch die Gebäude Eichenstraße Nr. 28 und Nr. 26 in den Geltungsbereich aufgenommen werden. Im Aufstellungsbeschluss sollen die städtebaulichen Eckpunkte unter Berücksichtigung des historischen und denkmalgeschützten Umfelds definiert werden. Diese stellen dann auch eine Beurteilungsgrundlage für weitere Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung dar wie Veränderungssperre (§ 14 BauGB) und Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB).

Seit Jahren ist auch die Hofstelle an der Eichenstraße im Blick von Investoren und Projektentwicklern. Deshalb ist das vorgenannte Entwicklungskonzept gleich in doppelter Hinsicht entscheidend und bedeutsam für die Bewahrung des historischen Kerns von Alt-Oestrum.

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Antrag der CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung am 10. Juni 2021)

Thema: Verkehre auf den Straßen Inselstraße, Seestraße, Meerfeld, Beekstraße, Jägerstraße in Rheinhausen-Bergheim

Die Verwaltung wird gebeten, 1. vorzutragen, wie sie die zu- und abfließenden Verkehre auf den Straßen Inselstraße, Seestraße, Meerfeld, Beekstraße, Jägerstraße in Rheinhausen-Bergheim insbesondere quantitativ bewertet und 2. darzulegen, ob eine Entnahme der Poller auf der Seestraße und auch die Öffnung der Straße Meerfeld zu einer Verbesserung der Lebensverhältnisse für die Anwohner der Inselstraße und den beschriebenen Bereich insgesamt führen.

Begründung:

Durch die immer größer werdende Inanspruchnahme des Freibades Toeppersee – an sonnigen Tagen besuchten bis zu 8000 Menschen das Highlight – haben die Verantwortlichen Anfang der 80er Jahre die Straße Meerfeld von der Jägerstraße abgebunden und die Seestraße mit Absperrpfosten geschlossen. Auf diese Weise wurden Such- und Schleichverkehre durch diesen Bereich verhindert, der Badegäste-Verkehr also vornehmlich über die Beekstraße geführt. Seit 2006 gibt es das Freibad und damit das Gros der Verkehre nicht mehr. Andererseits wurde im abgegrenzten Bereich umfangreich gebaut. Da die Inselstraße die einzige Zuwegung zur Straße Meerfeld und Seestraße ist, muss diese immer mehr Ziel- und Quellverkehre aufnehmen. Die Bewohner der Inselstraße bitten nun die Politik, die Straße Meerfeld und die Seestraße wieder zu öffnen. Das würde die Verkehre verteilen und für viele Anwohner der Straße Meerfeld und der Seestraße zudem die Wege verkürzen.

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Anfrage der CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung am 10. Juni 2021)

Thema: LKW-Verkehre zwischen Logport I und der A 40 – Erfassung der Belastung der Stadtstraßen in den durch die LKW-Routen betroffenen Rheinhauser Stadtgebieten

Hat die Verwaltung nach der einstimmigen Entscheidung der Bezirksvertretung Rheinhausen über den Antrag der CDU-Fraktion vom 12. August 2020 (DS 20-0717), die LKW-Verkehre in und durch Rheinhausen zu erfassen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Bevölkerung und zur Entlastung der Verkehrsinfrastruktur zu erarbeiten, mit der Umsetzung begonnen beziehungsweise kann sie sagen, wann das erfolgen wird?

Die CDU-Fraktion teilt nach wie vor die berechtigten Beschwerden und Sorgen der Bevölkerung wegen des in der Vergangenheit stetig gewachsenen LKW-Verkehrs in und durch Rheinhausen. Deshalb ist es geboten, die gewünschten Untersuchungen und  Maßnahmen kurzfristig anzugehen. Politik und Verwaltung werden zudem unglaubwürdig, wenn immer wieder Anträge gestellt werden, aber nichts geschieht.

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Antrag der CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung am 10. Juni 2021)

Thema: Wegeverbindung Rumeln-Schwafheim-Bergheim (Cölve-Brücke), baulicher Zustand

Die Verwaltung wird gebeten aufzuzeigen, wie der bauliche Zustand der Umleitungsstrecke Neustraße, Oberfeld, Güterstraße, Auf der Heide, Lohstraße ist. Mit der Bestandsaufnahme erwarten wir ein Konzept, wie dieser Bereich für die nächsten Jahre, mithin für die Zeit bis zur Fertigstellung der neuen Cölve-Brücke so hergerichtet und geschützt wird, dass die Anwohner möglichst wenig durch Fahrgeräusche, Vibrationen und Abgase belästigt werden.

Begründung:

Aufgrund der nicht mehr befahrbaren Brücke nutzen seit Jahren die ÖPNV-Busse sowie größere und kleinere Fahrzeuge die Strecke Neustraße, Oberfeld, Güterstraße, Auf der Heide, Lohstraße, um zwischen Rumeln, Schwafheim und Bergheim zu verkehren. Nach dem „Aus“ für die Behelfsbrücke werden es noch mehrere Jahre sein, in denen die immense Zusatzbelastung vorhanden sein wird. Wie verschiedene Familien berichten, sind die Belästigungen durch die Fahrzeuge zum Teil unerträglich, mithin krankmachend geworden.

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Anfrage der CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung am 10. Juni 2021)

Thema: Sachstand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1233 – Rumeln-Kaldenhausen

(1) Wie ist der derzeitige Bearbeitungsstand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1233 – Rumeln-Kaldenhausen „ehemalige Zeche Fritz“?

(2) Hat die vom Stadtrat beauftragte GEBAG zugesagte Zwischenberichte mit welchen Arbeitsergebnissen geliefert?

(3) Wer arbeitet derzeit konkret am Bebauungsplan mit welchem Zwischenstand?

(4) Welche Auswirkungen hat das Störfallgutachten auf das Plangebiet und die Planinhalte?

Begründung:

Die CDU-Fraktion ist in den vergangenen Monaten vielfach von Projektentwicklern, Investoren und Bauträgern auf den Verfahrensstand für den Planungsbereich südlich der Rathausallee angesprochen worden. Es besteht ein erhebliches Interesse an diesem Standort.

Das aktuelle Bebauungsplanverfahren Nr. 1233 – Rumeln-Kaldenhausen „ehemalige Zeche Fritz“ wurde mit dem Aufstellungsbeschluss am 25. April 2016 gestartet. Wegen der räumlichen Nähe zum Chempark Krefeld-Uerdingen wurde ein Störfallgutachten (Seveso III) in Auftrag gegeben, das in einer ersten Version 2017 vorlag.

Im Stadtbezirk wurden seit Jahren keine größeren Bauflächen mehr realisiert. Es bestand bislang Konsens darüber, den Bereich südlich der Rathausallee für den Wohnungsbau zu entwickeln. So hat der Rat der Stadt bereits am 20. Juni 2016 die kommunale Wohnungsbaugesellschaft GEBAG beauftragt, für die Stadt Duisburg die Entwicklung und Vermarktung der Fläche zu betreiben.

Die in dieser Sitzung beschriebene Ausgangslage gilt nach wie vor: Im Rahmen der Stadtentwicklung ist es Ziel der Stadt Duisburg, neue Einwohner zu gewinnen und die Duisburgerinnen und Duisburger langfristig an ihre Stadt zu binden. Dazu bedarf es eines Angebotes an attraktivem Wohnraum und attraktiven Wohnbauflächen. Die aktuelle Situation auf den Kapitalmärkten und die Konjunkturentwicklung sorgen für ein ausgesprochen positives Investitionsklima – sowohl bei Unternehmen, als auch bei privaten Haushalten. Die Wohnungsmarktentwicklungen benachbarter Regionen, mit Wohnungs- beziehungsweise Flächenknappheit und entsprechender Preisentwicklung einerseits sowie mit infrastrukturellen Versorgungsnachteilen in den ländlichen Regionen andererseits, befördert zudem die Nachfrage nach geeigneten Flächen in Duisburg. Duisburg steht dabei in einem harten Wettbewerb zu vergleichbaren Städten/Regionen im Rheinland und im Ruhrgebiet.

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Anfrage der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung am 10. Juni 2021)

Thema: Weiterer Kindergarten in Rumeln-Kaldenhausen

1. Gibt es bei der Verwaltung mittlerweile abgeschlossene Überlegungen zur Standort-Frage?

2. Gibt es Überlegungen zur Größe und Struktur der gewünschten Einrichtung?

3. Wie bewertet die Fachverwaltung die Tatsache, dass die kommunale Einrichtung an der Düsseldorfer Straße 179 Kinder betreut?

Begründung:

In Rumeln-Kaldenhausen ist durch die Schließung des Kindergartens an der Wagnerstraße und die Reduzierung der Gruppen/Gruppenstärke auf konfessioneller Seite in den letzten Jahren der Druck auf das Platzangebot gestiegen. Zudem verzeichnet der Ortsteil eine lebhafte Bautätigkeit. In der DS 20-0247/1, Anlage 3, Seite 6 wird aufgezeigt, dass die Einrichtung Kirchstraße 2 (evangelisch) 86, Böschhof 6 (katholisch) 58, Dorfstraße 75 (katholisch) 72 und Düsseldorfer Straße (städtisch) 179 Plätze vorhalten. Die Statistik zeigt ferner auf, dass die städtische Einrichtung die größte im gesamten Stadtgebiet ist – ein deutlicher Hinweis, dass Rumeln-Kaldenhausen eine weitere Einrichtung braucht. In der jüngeren Vergangenheit wurden als Standorte für diesen Kindergarten Rathausallee, Kendelstraße und Ulmenstraße genannt. 

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Anfrage der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung am 10. Juni 2021)

Thema: Zustand und Perspektive der Wiesenstraße

Die Wiesenstraße stellt die kürzeste Verbindung zwischen den Ortsteilen Winkelhausen und Bergheim dar. Auf dem beschriebenen Stück ist der Straßenquerschnitt so ausgebaut, dass ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Zum Ausweichen wurden auf der Feldseite (von Winkelhausen kommend auf der rechten Seite) einige bituminöse Buchen angelegt, die sonstigen Bereiche sind mit Schotter vielfach unzureichend befestigt. Das ständige Ausbessern kostet immer wieder Geld. Es wäre kostengünstiger, den unbefestigten Seitenstreifen Wiesenstraße einmal nachhaltig so zu gestalten, dass ein Begegnungsverkehr bequemer und gefahrloser möglich wird. Da ein Vollausbau des gesamten „Seitenstreifens“ aus verschiedenen Gründen – zum Beispiel Eigentumsproblematik, keine Umlagefinanzierung nach KAG möglich, Gefahr zusätzlicher Verkehre durch gestiegene „Attraktivität – kaum realisierbar wäre, wurde ein kleiner Teilbereich vor der Einmündung auf die Winkelhauser Straße testweise mit Bankett-Platten ausgebaut und auf der Gegenfahrbahn ein Einbau zur Geschwindigkeitsreduzierung vorgenommen.

(1) Gibt es schon Erkenntnisse aus diesem „Probelauf“? Wenn „ja“, wie sehen diese aus? Wenn „nein“, wann ist mit diesen zu rechnen?

(2) Wenn der Einbau der Bankett-Platten die angedachte Lösung ist, wann ist der Einbau auf der gesamten Länge der Straße möglich?

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Anfrage der CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung am 10. Juni 2021)

Thema: Entwicklung des A-Bereichs im Businesspark Niederrhein

(1) Gibt es einen neuen Sachstand zur Ansiedlung eines China Trade Centre Europe (CTCE) im A-Bereich des Businessparks beziehungsweise wird das Projekt CTCE im Businesspark überhaupt noch weiter verfolgt?

(2) Gibt es zwischenzeitlich ein alternatives Vermarktungskonzept für den A-Bereich?

Begründung:

Die CDU-Fraktion hat den Businesspark, das CTCE und den A-Bereich in den vergangenen Jahren mehrfach in der Bezirksvertretung thematisiert – das letzte Mal in der Sitzung am 5. Dezember 2019 (DS 19-1372) mit dem Schwerpunkt auf einem alternativen Vermarktungskonzept für den A-Bereich. Dieses sollte erarbeitet werden, wenn erkennbar ist, dass das CTCE nicht im Businesspark angesiedelt wird.

Im vergangenen Jahr war hierzu wie auch zum CTCE nichts zu vernehmen, eine Berichterstattung der Verwaltung oder des Dezernenten fand nicht statt.

Die CDU-Fraktion verweist ein weiteres Mal auf die notwendige Entwicklung des A-Bereichs für die Ansiedlung von Firmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Angebot von Gewerbeflächen in Duisburg – und insbesondere in Rheinhausen – ist weiterhin unzureichend.

Wenn entgegen früheren Erwartungen das CTCE im Businesspark nicht gebaut wird, müssen Alternativen zeitnah entwickelt werden.

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Anfrage der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung am 10. Juni 2021)

Thema: Abholzungen nördlich des Trompeter Bahnhofes

(1) Sind die im Februar erfolgten Rodungsarbeiten nördlich des Trompeter Bahnhofes der Stadt Duisburg als Untere Naturschutzbehörde angemeldet worden?

(2) Ist für dieses nicht gerade kleine Flora-Fauna-Habitat eine artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) beantragt beziehungsweise durchgeführt worden?

Begründung:

Die CDU-Fraktion Rheinhausen hatte in den vergangenen Jahren die Stadt Duisburg mehrfach gebeten, sich zum Haltepunkt Trompet zu äußern. Das beinhaltete neben dem geplanten Umbau auch die Einrichtung einer P & R-Anlage und insbesondere die weitere Entwicklung der übrigen Flächen. Die Mitteilungen der Verwaltungen hierzu waren alles andere als zufriedenstellend.

Jetzt wurden in zweifacher Hinsicht Fakten geschaffen. Ein knapp 3.700 qm großes Teilstück aus dem Eigentum des Bundeseisenbahnvermögens ist unlängst verkauft worden. Auf dem Abschnitt nördlich des alten Bahnhofgebäudes sollen Reihenhäuser errichtet werden. Ende Februar fanden umfangreiche Rodungsarbeiten auf dem künftigen Baugrundstück statt. Eile war den neuen Eigentümern wichtig. Denn nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dem Flora-Fauna-Habitat zu entnehmen. Mittlerweile stehen dort nur noch ein paar Baumstümpfe. Es darf vermutet werden, dass auf der wild bewachsenen Fläche auch schützenswerte Tiere beheimatet waren. Dies herauszufinden und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wäre Aufgabe einer ASP-Prüfung gewesen. Dazu ist es jetzt zu spät.

SPD und CDU fragen sich daher, ob die Rodungsarbeiten bei der Verwaltung bekannt waren, ob eine ASP, also ein Verfahren zur Bewertung von Flora- und Fauna-Auswirkungen angefordert wurde oder die Verwaltung vielmehr von den Maßnahmen überrascht wurde und nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte. Das Verfahren einfach zu übergehen ist kein Kavaliersdelikt. So müssen bei geplanten Baumaßnahmen, bei denen größere Eingriffe in die Natur vorgenommen werden, die artenschutzrechtlichen Belange zwingend von der Unteren Naturschutzbehörde geprüft werden.

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Anfrage der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung am 10. Juni 2021)

Thema: Bauvorhaben Grabenacker 122 – 126 in Bergheim

Mit Blick auf das geplante Bauvorhaben – zwei Wohnhäuser mit gemeinsamer Tiefgarage für 28 PKW-Stellplätze – stellen sich folgende Fragen:

(1) Ist eine derart massive Neubebauung, die vor Ort nicht vorgeprägt ist, angemessen und vertretbar? Sind die Kriterien des Einfügens nach § 34 BauGB für die Grundfläche der baulichen Anlage, die Zahl der Vollgeschosse und die Höhe der baulichen Anlage unter Würdigung der baulichen Situation in diesem Teil des Grabenackers richtig angewendet worden?

(2) Sind die verkehrlichen Auswirkungen auf dem Baugrundstück und im öffentlichen Straßenraum ausreichend geprüft und gewürdigt worden, auch unter der Maßgabe der Störung durch Lärm und Abgase für die direkten Anwohner? Ist mithin das gesetzlich vorgeschriebene Rücksichtnahme-Gebot eingehalten worden?

(3) Ist eine Zufahrt für 28 + 4 Stellplätze über eine 3,0 m breite Straße genehmigungsfähig oder doch rücksichtslos? Sind ferner die An- und Abfahrten für die Ver- und Entsorgungs- sowie Rettungsfahrzeuge problemfrei? 

(4) Sind die betroffenen Nachbarn frühzeitig über das Bauvorhaben, das massiv den Charakter der durch 1- und 2-Familien-Häuser geprägten Siedlung verändern wird, informiert worden? Sind Nachbarzustimmungen eingeholt worden? 

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Antrag der CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung 8. Oktober 2020)

Thema: Unterschutzstellung Friedenslinde Rumeln (Dorfstraße)

Die Stadt Duisburg als Untere Denkmalbehörde wird gebeten zu prüfen, ob und welche Voraussetzungen vorliegen, um die Friedenslinde nebst Baumscheibe in Rumeln unter Denkmalschutz zu stellen. Da zu erwarten ist, dass die Anlage in die Denkmalliste eingetragen wird, ist das Denkmal als vorläufig einzutragen (§ 4 Abs. 1 DSchG NRW).

Begründung:

Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmalen und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen (Ensembleschutz). Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmale dauerhaft erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden, und dass Kulturgüter dauerhaft gesichert werden.

Denkmäler werden durch konstitutive Eintragung in die Denkmalliste unter Schutz gestellt (§ 3 Abs. 1 Satz 1 DSchG NRW). Die Eintragung erfolgt durch die Untere Denkmalbehörde im Benehmen mit dem  Denkmalpflegeamt. Wenn zu erwarten ist, dass ein Denkmal in die Denkmalliste eingetragen wird, soll die Untere Denkmalbehörde anordnen, dass das Denkmal als vorläufig eingetragen gilt (§ 4 Abs. 1 DSchG NRW).

Gegenüber der Einmündung der Straße „Auf dem Hastert“ auf der Dorfstraße in Rumeln steht die Friedenslinde. Die Chronik der evangelischen Schule Rumeln vermeldet, dass der Baum am 22. März 1871 nach Ende des Deutsch-Französischen Krieges auf dem Hof der Schule Dorfstraße 24 gepflanzt wurde und dass „die Urkunde von diesem Akte in einer Champagnerflasche unter den Wurzeln des Baumes ruht“. Der Baum ist – wie die Friedenseiche in Alt-Oestrum – aus „orts- und siedlungsgeschichtlichen Gründen“ denkmalwert, mithin „wichtig für die geschichtliche Bedeutung von Oestrum“.

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Antrag der CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung am 8. Oktober 2020)

Thema: Sicherung der Parkflächen am Schul- und Kulturzentrum Rumeln-Kaldenhausen

Die Stadt Duisburg wird aufgefordert, das Parken von Lkw über 3,5 t auf der Schulallee und auf allen Flächen südlich der Schulallee zu untersagen und Verstöße konsequent zu ahnden. Mithin ist die beschriebene Fläche  vollumfänglich im Sinn des StVO-Zeichens 253 zu sichern und die Einhaltung des Zeichens 253 in kurzen Abständen zu kontrollieren.

Begründung:

Mit der groß angelegten Verbannung von Lkw aus insbesondere den Straßen Borgschenweg, Neue Krefelder Straße und Lindenallee haben sich die Fahrer mit (ua) Mühlenberger Friedhof, Charlottering/KR, Gewerbegebiet Mevissen und Uerdinger Straße neue Stellplätze gesucht. Wird hier wiederum von der Stadt/der Politik interveniert, finden die Trucker in kürzester Zeit neue Refugien.

Seit einigen Wochen sind in Rumeln-Kaldenhausen die Stellflächen auf der Schulallee und südlich der Schulallee beliebte Anlaufpunkte geworden. Dort befinden sich Schule, Bücherei, Bienenmuseum, Sporthalle und die gut besuchte Außenstelle des RTV-Fußballs. Zahlreiche Pkw, Fahrräder und Fußgänger, unter ihnen viele Kinder, bevölkern dermaßen umfangreich die Bereiche, dass schon ein, zwei Lkw für Ärger sorgen. Da die Ende August von der Stadt vorgestellte Stellfläche im Bezirk (der Bestandsparkplatz logport III/Dahlingstraße wird geringfügig aufgewertet) keinesfalls den Leidensdruck der parkplatzsuchenden Lkw-Piloten auflösen wird, ist für den Bereich Schulallee nicht mit einer Entspannung zu rechnen.

Mit dem StVO-Zeichen 253 (das vorsieht ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) müsste die Situation am Schul- und Kulturzentrum Rumeln-Kaldenhausen ausreichend beschildert sein.

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Anfrage der CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung am 8. Oktober 2020)

Thema: Zustand und Ausstattung der Hochstraße westlich der Schauenstraße

Die Hochstraße ab Schauenstraße in westliche Richtung vermüllt immer mehr. Als zentrale Straße eines attraktiven Gewerbestandortes scheint sie von der Straßenreinigung vergessen zu sein.

(1) Wer ist für die Sauberkeit der Seitenrabatten und Baumscheiben zuständig?

(2) Warum werden die wenigen Papierkörbe nur unregelmäßig geleert?

In der Hochstraße werden, ohne Folgen, auf öffentlichen Parkflächen stillgelegte Fahrzeuge/-teile abgestellt. Aktuell ist es ein 40-Fuß-Planenauflieger aus Bulgarien, der seit einem Jahr dort steht.

(3) Befindet sich die Hochstraße im Beobachtungsprogramm der WBD-Straßenbegeher?

(4) Welche Möglichkeiten hat die Stadt, diesen Missbrauch in den Griff zu bekommen?

Ohne den Wert einer insektenfreundlichen Rabatten- und Baumscheiben-Flora in Frage zu stellen, wuchert in der Hochstraße an einigen Stellen das „Begleitgrün“ dermaßen aktiv in die fußläufigen Bereiche, dass eine Pflege angesagt erscheint.

(5) Befindet sich die Straße im Pflegeprogramm der Stadt Duisburg/der Wirtschaftsbetriebe?

(6) Kann sich die Stadt eine Blühwiesen-Kooperation mit den dortigen Betrieben vorstellen?

Mit dem Lkw-Parkverbotsprogramm speziell am Toeppersee „lotste“ die Stadt die Fahrzeuge bewusst in Gewerbegebiete. Speziell am Wochenende wird dieses „Angebot“ von den Truckern genutzt – mit den entsprechenden Begleiterscheinungen. Kritisiert wird unter anderem das Sicht-behindernde Parken in Kreuzungsbereichen und der Müll.

(7) Wie wird von Duisburg hier die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung kontrolliert?

(8) Kann eine „Wochenendmüll-Sammelstelle“ organisiert werden (Container, Papierkörbe)?

An nicht wenigen Stellen haben Baumwurzeln für erhebliche Aufwölbungen im fußläufigen Bereich gesorgt. An diesen Stellen ist ein verkehrssicheres Benutzen der Bürgersteige nicht mehr gegeben.

(9) Sind der Stadt die besonders schwerwiegenden Gefährdungen bekannt?

(10) Wenn ja, was unternimmt die Stadt, um diese Bereiche wieder sicherer zu machen?

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Anfrage der CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung am 8. Oktober 2020)

Thema: Baumbestand am Logistik-Standort „logport 1“

Stamm für Stamm verringert sich der Baumbestand im eh schon stark versiegelten Logistik-Standort „logport 1“ (Rheinhausen).  Insgesamt sieht die CDU-Fraktion mittlerweile 42 Pflanzgruben, wo kein Gehölz mehr oder nur noch der Stumpf der einstigen Anpflanzung zu sehen ist. Schuld für das merkliche Garaus der nicht gerade billigen Renaturierung dürften weniger die Trockenheit oder mangelnde Pflege, sondern das unentwegte Rangieren der schweren Fahrzeuge sein. Ein akzeptabler, älterer Baumbestand wie auf der Antwerpener Straße ist für das große Gewerbegebiet eher die Ausnahme.

Die Funktionen eines Baumes sind vielseitig. Er sorgt für ein angenehmes Klima, da er in der Lage ist, die Luft zu kühlen und die relative Luftfeuchtigkeit zu erhöhen. Die Absenkung der Temperatur beruht dabei auf den Wärmeverbrauch, der durch die Wasserverdunstung des Laubes erzielt wird, nicht durch die Schattenwirkung der Krone. Bäume produzieren wie alle Pflanzen auf der Erde Sauerstoff. Bäume binden Kohlenstoffe und bremsen den Klimawandel. Bäume sind Staubfilter, die „grüne Lunge“ einer Stadt. Für die Lärmminderung kann der einzelne Baum oder eine Baumgruppe ebenfalls wertvolle Dienste leisten, da eine dichte Krone oder ein dichter Kronenmantel im richtigen Winkel den Schall um einige Dezibel mindern kann.

Die CDU fragt an:

1. Gibt es für das Gebiet „logport 1“ einen Pflanzplan, welche Baumarten wurden gepflanzt, welche besonderen Eigenschaften haben diese?

2. Wer ist für den Baumbestand verantwortlich, wer überwacht/betreut ihn? Befinden sich die „logport 1“-Straßen im Pflichtenheft der Straßenbegeher?

3. Was geschieht, wenn einmal mehr ein Baum dem kargen Grün-Ensemble entnommen wird (Ahndung Verursacher)?

4. Warum gibt es erkennbar keine Nachpflanzungen, warum werden die Bäume nicht aktiver gegen Karambolagen geschützt?

5. Gibt es Überlegungen, das Areal, das das Rheinhauser Stadtklima mitprägt, durch eine Begrünungsoffensive ökologisch wertvoller und von der Aufenthaltsqualität attraktiver zu gestalten?

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Antrag der CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung am 8. Oktober 2020)

Thema: Abstellanlage für Fahrräder an der Bushaltestelle Oestrum Bahn

Die Verwaltung wird gebeten, die Anfang dieses Jahres an der Haltestelle Oestrum Bahn in Betrieb genommene Abstellanlage modellhaft zu beschildern.

Begründung:

Die CDU-Fraktion hatte in der Sitzung der Bezirksvertretung am 31. Oktober 2019 den Bau einer Fahrrad-Abstellanlage im Bereich der Haltestellen Oestrum beantragt (DS 19-1080), um die Verknüpfung von Radverkehr und ÖPNV zu fördern und zu erleichtern. Die Verwaltung hat schnell reagiert und an der Haltestelle auf der Nordseite der Moerser Straße eine Abstellanlage errichtet, was seitens der CDU-Fraktion ausdrücklich begrüßt wird.

Aus der Bevölkerung kommen nun Hinweise, dass diese Anlage oft nicht als solche erkannt und sogar für eine Absperrung gehalten wird. Auch entsprechen die Haltestäbe nicht den üblichen Vorstellungen von Fahrradbügeln.

Zur Information der Bevölkerung und zur Förderung von Akzeptanz und Nutzung der Abstellanlage sollte dort eine Beschilderung angebracht werden.

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Antrag der CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung am 8. Oktober 2020)

Thema: Bushaltestelle an der Bergheimer Mühle

Die Verwaltung wird gebeten, den geplanten Neubau der Bushaltestelle an der Bergheimer Nühle mit dem Investor des Projekts Sanierung der Mühle und Erweiterung an der Jägerstraße abzustimmen, um gemeinsam eine für alle Belange optimale Lösung zu erarbeiten. Mit dem Neubau der Bushaltestelle wird vorerst nicht begonnen.

Begründung:

Für das städtische Grundstück an der Jägerstraße – vor der Bergheimer Mühle – liegt seit August 2020 ein positiver Vorbescheid vor (AZ: A 2020-0073). Geplant sind zwei Gebäude als bauliche Ergänzung der Mühle. Zum Projekt gehören auch die Sanierung und Umnutzung der Mühle, die damit Bestandteil eines Gesamtnutzungskonzepts werden soll. Die Verhandlungen zum Erwerb des städtischen Grundstücks an der Jägerstraße durch den künftigen Eigentümer der Mühle befinden sich  in einem fortgeschrittenen Stadium. Die Verwaltung beabsichtigt, die dortige Bushaltestelle neu zu errichten. Die Planung ist ebenfalls weit fortgeschritten. Hierzu soll ein Geländestreifen über die gesamte Breite aus dem Verkaufsgrundstück heraus-parzelliert werden. Der Investor ist bereit, gemeinsam mit der Verwaltung den Neubau und die Gestaltung der Bushaltestelle abzustimmen. Ebenso ist er bereit, die neue Bushaltestelle bautechnisch und gestalterisch in die Gebäudeplanung zu integrieren. Ziele sind, Platzbedarf und Kosten zu reduzieren und die Gestaltung zu optimieren. Das Verkaufsgrundstück würde sich dann auch nicht, wie bisher vorgesehen, verkleinern. Eine erfolgreiche Abstimmung zwischen der Stadt Duisburg und dem Investor wird zu einem besseren Gesamterscheinungsbild führen als die bislang betriebenen, nicht abgestimmten Planungen.

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Anfrage der CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung am 8. Oktober 2020)

Thema: Aktion „Null Toleranz“ – ordnungsrechtliche Präsenz in Rheinhausen

Seit Ende 2016 führt das Bürger- und Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit der Duisburger Polizei und den Wirtschaftsbetrieben Duisburg einmal im Monat in einem Duisburger Stadtteil eine Aktionswoche unter dem Motto „Null-Toleranz/ordnungsrechtliche Präsenz im Ortsteil“ durch. Die Aktion dient der Bekämpfung der zunehmenden Müllproblematik in den verschiedenen Ortsteilen sowie der Ahndung von sonstigen Ordnungswidrigkeiten.

Einmal im Jahr bestreift die Kooperation Städtischer Außendienst, Polizei und Abfallaufsicht einen Duisburger Stadtteil. Auch „Rheinhausen/Logport“ wird berücksichtigt, im vergangenen Jahr war die Aktion vom 12. bis zum 18. August unterwegs, in diesem Jahr ist die Woche 2. bis 7. November vorgesehen.

Die CDU-Fraktion Rheinhausen, die in dieser Arbeit einen geeigneten Baustein zur Bekämpfung der wilden Müllentsorgung und zudem zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung sieht, fragt an:

1 – Welche Ortsteile, Gewerbegebiete, Parks und Brennpunkte des Bezirks Rheinhausen wurden und werden überprüft, welche nicht?

2 – Welche Delikte wurden im vergangenen Jahr in welcher Anzahl festgestellt und wie geahndet (zum Beispiel wilde Müllablagerungen, illegal abgestellte Schrottfahrzeuge, unerlaubte Sondernutzungen, verbotswidriges Parken, Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit)?

3 – Gibt es für die Jahre 2017, 2018 und 2019 auffällige Tendenzen bei den einzelnen Zuwiderhandlungen?

4 – In welchem ordnungsrechtlichen Kontext ist die „Null Toleranz“-Aktion zu sehen, welche nachlaufende Wirkung hat diese?

5 – Mit welcher Team-Stärke und zu welchen Tageszeiten wird die Aktion durchgeführt, welche Grenzen örtlich und zeitlich werden der Aktion durch die vorhandene Personalknappheit gesetzt?

6 – Wird aus fachlicher Sicht ein zweiter Einsatz im Jahr für das Gebiet Rheinhausen/Logport befürwortet?

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Anfrage der CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung am 8. Oktober 2020)

Thema: Bushaltestelle am Mühlenberger Friedhof + Haltestelle Mühlenberg

Die vornehmlich älteren Besucher des Mühlenberger Friedhofes freuen sich, dass die Ruhestätte wieder vom Öffentlichen  Personennahverkehr angefahren wird. Haltepunkt ist nunmehr zumindest der Wendeplatz Hohenbudberger Straße – früher war es komfortabel eine Haltestelle direkt am Pkw-Parkplatz des Friedhofes. So müssen die Besucher die trotz Ampelanlage nicht unproblematische Landesstraße L 473 n queren, um den 150 Meter entfernten Friedhof zu erreichen.

Die CDU-Fraktion fragt an für die Haltestelle am Mühlenberger Friedhof:

Sieht die DVG in diesem Haltepunkt die endgültige, mithin betriebswirtschaftlich beste und damit einzige Antwort auf die Bedürfnisse der Besucher des Mühlenberger Friedhofes?

Plant die DVG für diesen Haltepunkt ein Wartehäuschen mit Sitzplätzen? Wenn ja, wann wird es errichtet?

Die CDU-Fraktion fragt an für die Haltestellen Mühlenberg/Höhe ehemals Trinkhalle Kottwitz:

Wann, wie und wo werden die momentan provisorischen Haltepunkte wieder reguläre Zusteige-Stellen?

Bekommt insbesondere die ungewöhnlich nah im Kreuzungsbereich stehende Haltestelle (in Richtung Friedhof) einen anderen Standort?

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Antrag der SPD- + CDU-Fraktion Rheinhausen (Sitzung der Bezirksvertretung am 8. Oktober 2020)

Thema: Verwendung der Mittel zur Pflege des Ortsbildes Rheinhausen/Rumeln-Kaldenhausen 2020

Punkt 4 des TOP 13 Drucksache Nr. 20-0553 vom 18. 6. 2020 (Gestaltung der Netzstation am Marktplatz in Friemersheim zur Aufwertung des Marktbereiches mit einem Graffiti für 4000 €) wird zurückgenommen und Punkt 1 der Drucksache (Zum Beethovenjahr wird auf der Fläche des Kiosk-Gebäudes, welches zu Netze Duisburg gehört, ein Beethoven-Graffiti für 3200 € aufgebracht) um 500 € erhöht. Ein neuer Punkt „Albert Einstein-Gymnasium – Graffiti-Darstellung des Namensgebers an der Außenwand des Gebäudes“ wird mit 3500 € bezuschusst.

Begründung:

Die Realisierung des Graffitis am Friemersheimer Marktplatz ist aus technischen Gründen in 2020 nicht möglich (Punkt 4). Die Arbeiten am Beethoven-Graffiti in der Beethovenstraße Rheinhausen gestalteten sich aufwändiger als zuvor absehbar (Punkt 1). Das Albert-Einstein-Gymnasium wird in diesem Jahr 50 Jahre alt. Das bisherige Einstein-Wandbild ist stark verblasst.

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