Veröffentlicht von am 23 Juni 2020

Anfrage der CDU-Fraktion am 18. Juni 2020

Thema: Trompeter Bahnhof, Einrichtung einer P+R Anlage am Trompeter Bahnhof, Einrichtung einer Ladestation für Elektromobilität, Umbau des Haltepunkts, Ankauf des gesamten Grundstücks

(1) Wie soll die künftige P+R-Anlage konkret aussehen?

(2) Stehen die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung?

(3) Ist die Einrichtung einer Ladestation für Elektromobilität weiterhin Teil der Planung?

(4) Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über den Umbau des Haltepunktes als Teil der Modernisierungsoffensive III?

(5) Sieht die Verwaltung neue Möglichkeiten zum Erwerb des gesamten Grundstücks aufgrund der Verbilligungsrichtlinie (VerbR2018) der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der Handlungsanweisung (HAVerbR-BEV) des Bundeseisenbahnvermögens?

(6) Erkennt die Verwaltung die Möglichkeit, durch den Grundstückserwerb den sozialen Wohnungsbaus zu fördern, sprich Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau neu zu schaffen oder der sozialen Wohnraumnutzung zuzuführen? 

Begründung: Die CDU-Fraktion hat die Entwicklung des Trompeter Bahnhofs in der Sitzung der Bezirksvertretung Rheinhausen am 30. Oktober 2018 (DS 18-1139) mit neun Fragen thematisiert. Die zweite Anfrage am 28. März 2019 (DS 19-0241) erbrachte die Antwort, dass der dortige Erdbunker auf seine Auswirkungen auf das Vorhaben untersucht werden solle. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. Zur dritten Anfrage am 31. Oktober 2019 (DS 19-1096) war der Niederschrift zur Sitzung zu entnehmen, dass die Beantwortung dieser Anfrage bei Druck der Niederschrift noch nicht vorliegen würde und nachgereicht werde. Dies ist bis heute nicht geschehen.

Das  Bundeseisenbahnvermögen hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es seit einem Jahr keine Verhandlungen mehr mit der Stadt Duisburg gegeben habe. Damit stellt sich die Frage, ob die Verwaltung das Projekt derzeit überhaupt bearbeitet.

Da die Situation für die Nutzer des Haltepunktes sowie für die dortige Bevölkerung nach wie vor unbefriedigend ist, erwartet die CDU-Fraktion deshalb von der Verwaltung die Umsetzung der gewünschten Maßnahmen.

Zwischenzeitlich gehört auch das ehemalige Bahnhofsgebäude zu den vergessenen Orten in Rheinhausen. Nachnutzer oder Investoren sind nicht in Sicht. Die Stadt Duisburg hat bislang erkennen lassen, dass sie das Objekt nicht erwerben will. Die Handlungsanweisung des Bundeseisenbahnvermögens (HAVerbR-BEV) besagt, „dass das Bundeseisenbahnvermögen an Gebietskörperschaften sowie privatrechtliche Gesellschaften/Unternehmen, Stiftungen oder Anstalten, an denen die Kommune/Gebietskörperschaft mehrheitlich beteiligt ist, in deren Gebiet gelegene entbehrliche Grundstücke im Wege des Direktverkaufs ohne Bieterverfahren unterhalb des gutachterlich ermittelten Verkehrswertes veräußern kann, wenn der Grundstückserwerb Zwecken des sozialen Wohnungsbaus dient und dazu Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau neu geschaffen oder der sozialen Wohnraumnutzung zugeführt werden.“

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Anfrage der CDU-Fraktion am 18. Juni 2020

Thema: Stand der Dinge Sicherung Gaterwegbrücke

(1) Warum sind, entgegen des Beschlusses der Bezirksvertretung Rheinhausen am 3. Februar 2020 und des Ausschusses für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr an 7. Februar 2020, die Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Gaterwegbrücke im ersten Quartal 2020 nicht erfolgt?

(2) Wenn jetzt erkennbar die Einspurigkeit in beide Fahrtrichtungen erkennbar nicht im zweiten Quartal hergestellt werden kann, mit welchem Termin wird nunmehr geplant?

(3) Wann ist zudem mit den angekündigten Verstärkungsmaßnahmen aufgrund einer „nicht ausreichenden Tragsicherheit“, so das Ergebnis der statischen Nachrechnung gemäß Nachrechnungsrichtlinie, im Bereich des Deckbleches, der Längsrippen und der Hauptträger zu rechnen?

Begründung: Die Fachverwaltung sagt, dass es bei der Gaterwegbrücke Ermüdungserscheinungen gebe, denen baulich und verkehrslenkend vorgebeugt werden müsse. Eine Einspurigkeit müsse zur Vermeidung von weiteren Material-Ermüdungserscheinungen erfolgen, um die theoretische Restnutzungszeit der Brücke zu erreichen.

Anfang Februar 2020 beschloss die Politik, die Verkehrssicherheit der Gaterwegbrücke für die Dauer der Restnutzungszeit mit einem Aufwand von 109.000 € zu gewährleisten.

Laut Gutachten soll durch bauliche Maßnahmen sichergestellt werden, dass die jeweils linken Fahrstreifen jeder Fahrtrichtung nicht durch Schwerlastverkehr direkt belastet werden. Die Stadt hat dieses bereits im vergangenen Jahr durch ein Überholverbot für den Schwerlastverkehr versucht sicherzustellen. Im August 2019 wurde im Rahmen einer turnusmäßigen Prüfung nach DIN 1076 jedoch festgestellt, dass durch den Schwerlastverkehr das Überholverbot vielfach nicht berücksichtigt wird.

Deshalb sollte, so der Beschluss im Februar, noch im ersten Quartal 2020 eine feste Leiteinrichtung installiert werden, damit nunmehr verbindlich die jeweils linken Fahrspuren nicht länger durch Schwerlastverkehr belastet werden.

Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass alles getan werden muss, um die Restnutzungszeit der Brücke nicht unnötig zu gefährden. Ohne die Gaterwegbrücke kommt es unweigerlich zum innerörtlichen Lkw-GAU.

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Anfrage der CDU-Fraktion am 18. Juni 2020:

Thema: Baustellen- und Verkehrsmanagement in Trompet im Zuge der Baustellen in Moers-Schwafheim

(1) Hat es eine Absprache zwischen den Städten Moers und Duisburg wegen den Auswirkungen der Baumaßnahmen auf der Düsseldorfer Straße in Schwafheim gegeben?

(2) Sind dabei die Auswirkungen auf die Straßen und die Bevölkerung in Trompet vom Baustellenmanagement der Stadt gründlich durchdacht worden?

(3) Gibt es Alternativen zur derzeitigen Regelung?

(4) Welchen Zweck hat die Beschilderung auf Duisburger Stadtgebiet, insbesondere das Zeichen 250?

(5) Werden seitens der Verwaltung die Verkehre aus und in Richtung Schwafheim auf der Straße Auf dem Pickert unterschiedlich bewertet? Wäre dann eine entsprechende Beschilderung an der Unterstraße beziehungsweise Neustraße angebracht?

Begründung: Die fehlende Verbindung durch die gesperrte Cölve-Brücke gibt es bald drei lange und leidvolle Jahre. Nun sorgt seit Ende April eine Großbaustelle auf der Düsseldorfer Straße in Schwafheim für Umleitungsverkehr in Trompet und damit für noch mehr Ärger. In Schwafheim ist fast jede Nebenstraße mit Verbotsschildern (Zeichen 260) und auch Barrieren ausgestattet, um unerwünschten Durchgangsverkehr zu verhindern. In Trompet dagegen wurden an zwei Kreuzungen auf der Römerstraße temporäre Ampelanlagen eingerichtet, um das zusätzliche Verkehrsaufkommen einigermaßen zu bewältigen. Zusätzlich wurden Duchfahrtverbotsschilder zur Rubensstraße und zur Straße Auf dem Pickert aufgestellt.

Laut Aussage der Stadt Moers sind die Umleitungen mit der Stadt Duisburg abgestimmt worden. Doch seitens der CDU-Fraktion bestehen Zweifel, ob die Durchführung und die Auswirkungen dabei gründlich durchdacht worden sind.

Wer von der Römerstraße aus südlicher Richtung die Kreuzung Auf dem Pickert befährt, sieht in Richtung Schwafheim das Zeichen 260 (Verbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge, Krafträder (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträder und Mofas). Auf der rechten Seite befindet sich das gleiche Schild mit dem Richtungspfeil nach rechts in den Pickert. Wer jedoch in den Pickert einfährt oder abbiegt, sieht sich – diesmal auf Duisburger Stadtgebiet – mit dem Zeichen 250 konfrontiert (Verbot für Fahrzeuge aller Art). Das bedeutet, dass selbst Radfahrer absteigen und schieben müssen.

Ergänzend muss gesagt werden, dass alle Verbotsschilder sowohl in Schwafheim als auch in Trompet den Zusatz „Anlieger frei“ tragen.

Der Sinn des Zeichens 250 Auf dem Pickert erschließt sich nicht. Wenn, dann wäre hier das Zeichen 260 richtig. Unabhängig davon finden keine Kontrollen statt. Der Durchgangsverkehr fließt ungehemmt.

Was auffällt, ist, dass der Straßenzug Unterstraße-Neustraße-Auf dem Pickert in Richtung Schwafheim keine Beschränkungen erfährt. Die CDU-Fraktion fragt deshalb, ob es je nach Richtung unterschiedlich zu beurteilende Verkehre gibt. Oder sollte nicht grundsätzlich der Pickert entlastet werden, zumal nach der Sperrung der Cölve-Brücke hier eine Tempo-30-Regelung eingeführt wurde?

Die CDU-Fraktion vermisst in Trompet ein schlüssiges und nachvollziehbares Baustellen- und Verkehrsmanagement. Was sich derzeit dort abspielt, dient nur dem weiteren Verdruss der dortigen Bevölkerung, ist nicht widerspruchsfrei und offenbar auch unkontrollierbar. Die Verwaltung wird deshalb um Erklärung der Maßnahmen sowie um deren Verbesserung gebeten.

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Antrag der CDU-Fraktion Rheinhausen am 18. Juni 2020:

Thema: Straßenbaubeitragssatzung der Stadt und Maßnahmen im Bezirk Rheinhausen

Die Bezirksvertretung Rheinhausen bittet den Rat der Stadt Duisburg, die Stadt anzuweisen, am Förderprogramm zum § 8a KAG teilzunehmen. Zudem bittet die Bezirksvertretung Rheinhausen den Rat der Stadt, die Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Duisburg  vom 31. 10. 2001 um die Ausführungen des neuen § 8 (§ 8a) des Kommunalabgabengesetzes NRW zu ergänzen. Auch interessiert, welche KAG-Maßnahmen im Bezirk Rheinhausen mit Ratsbeschluss ab 1. Januar 2018 bereits begonnen beziehungsweise fertiggestellt wurden und in den Genuss der neuen Abrechnung kommen könnten (Liste). Ferner möchten wir wissen, welche Straßen im Bezirk in 2020/2021 noch zur Sanierung/zum Ausbau anstehen (Vorlage Liste).  

Begründung: Werden in einer Straße zum Beispiel die Fahrbahn, der Gehweg, der Parkstreifen, der Radweg, die Beleuchtung oder die Straßenentwässerung erneuert oder verbessert, so ist die Gemeinde verpflichtet die Grundstückseigentümer an den Kosten hierfür zu beteiligen.

Begründet wird der erhobene Beitrag damit, dass dem Straßenanlieger die Erneuerung oder Verbesserung seiner Straße besonders nützt. Er soll sich deshalb an den Kosten beteiligen. Die Gerichte sprechen vom „besonderen Gebrauchsvorteil des Anliegers“. Die Beitragspflicht ist geregelt in § 8 des Kommunalabgabengesetzes und der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Duisburg.

Das Land entlastet ab dem 1. 1. 2020 die Bürger bei den umstrittenen Straßenbaubeiträgen um etwa die Hälfte der Kosten und hat hierfür einen Förderfonds eingerichtet. Im Grundsatz hat NRW die Gebühren, mit denen Anlieger an der Sanierung oder dem Umbau „ihrer“ Straße beteiligt werden, nicht abgeschafft, aber spürbar gesenkt.

Um in den Genuss dieser Unterstützung zu kommen, muss die Stadt Duisburg aktiv gegenüber dem Land erklären, am Förderprogramm teilzunehmen. Zudem muss die Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Duisburg vom 31. 10. 2001 um die Ausführungen des neuen  § 8 (§ 8a) des Kommunalabgabengesetzes NRW ergänzt werden.

Sind diese Vorgänge vonseiten der Stadt geleistet worden kann der abgabenpflichtige Anwohner (sogar rückwirkend für Maßnahmen mit Ratsbeschluss ab 1. Januar 2018) um viel Geld entlastet werden.

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