Veröffentlicht von am 7 April 2020

Anfrage der CDU-Fraktion vom 27. Februar 2020: Schwimmunterricht an Grundschulen im Bezirk Rheinhausen

Anfrage: Schwimmen ist ein wesentlicher Bestandteil des Schulsports. In Zusammenarbeit mit den Schulträgern sind alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchführung des Schwimmens im Sportunterricht und im außerunterrichtlichen Schulsport entsprechend den Richtlinien und Lehrplänen für den Sport in Schulen innerhalb der örtlichen Gegebenheiten und unter den gegebenen personellen Voraussetzungen zu ermöglichen.Wir fragen an:

1. Kann die Stadt den gesetzlich vorgeschriebenen Schwimmunterricht im Bezirk Rheinhausen, insbesondere an Grundschulen, sicherstellen?

2. Welche Richtlinien werden bei der Beantwortung der Frage als Maßstab angelegt?

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Anfrage der CDU-Fraktion vom 27. Februar 2020: Neue Krefelder Straße Abschnitt 3, hier : Kanalerneuerung

Anfrage: Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg führen derzeit auf einem etwa 200 m langen Abschnitt der Neuen Krefelder Straße südwestlich des Borgschenwegs (Abschnitt 3) eine Kanalerneuerung durch. Ursprünglich war vorgesehen, die Trasse über den Borgschenweg hinaus bis zur L 473 N zu verlängern. In der Vergangenheit ist ein erster Abschnitt bis zu den beiden Brückenbauwerken teilbefestigt worden, die darüber hinaus führende Verlängerung der damals als Umgehungs-/Entlastungsstraße konzipierte Neue Krefelder Straße ist seit vielen Jahren kein Thema der Stadt-beziehungsweise Verkehrsplanung mehr. Die CDU-Fraktion fragt an:

  1. Welche Funktion hat der Kanal in diesem Bereich innerhalbdes Netzes?
  2. Welche Gründe haben die Wirtschaftsbetriebe, diesen Abschnitt zu erneuern, erforderliche Sanierung, Kapazitätserweiterung?
  3. Ist dieser Abschnitt der Neuen Krefelder Straße gewidmet, oder besteht die Absicht dazu?
  4. Steht die Erneuerung im Zusammenhang mit verkehrlichen Vorhaben auf diesem teilausgebauten Abschnitt?
  5. Ist es geplant oder erforderlich, die Kanalerneuerung über den derzeit erkennbaren Abschnitt hinaus fortzuführen?

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Anfrage der CDU-Fraktion vom 27. Februar 2020: Zukunft des Geländes St. Ludger Asterlagen

Anfrage: Wie ist der aktuelle Entwicklungsstand für das ehemalige Kirchengrundstück St. Ludger in Asterlagen? Gibt es Abstimmungen beziehungsweise Abstimmungsergebnisse zwischen Eigentümer/Investor und der Stadt zum Bau des geplanten Seniorenheims?

Begründung: Die CDU-Fraktion hat seit vielen Monaten keine Hinweise mehr über die bauliche Entwicklung des ehemaligen Kirchengrundstücks St. Ludger in Asterlagen. 2014 wurde die Kirche profaniert, Mitte 2018 wechselte das Grundstück den Eigentümer. Geplant sind dort Seniorenwohnungen. Im Mai 2019 berichtet die örtliche Presse, es gebe hierzu noch Abstimmungsbedarf mit der Stadt Duisburg. Dieser wurde seitens der Verwaltung bestätigt, ohne darüber jedoch konkrete Angaben zu machen. Abriss und Bauantrag waren noch für 2019 geplant. Es ist nach wie vor unklar, wann mit dem Projekt begonnen wird. Stattdessen wird der Zustand der Gebäude immer schlechter. Im Bemühen um die Verbesserung des Stadtbilds und die Versorgung aller Bevölkerungsgruppen mit adäquatem Wohnraum in Rheinhausen ist dieser Zustand nicht sinnvoll.

Schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung folgt…

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Antrag der CDU-Fraktion vom 27. Februar 2020: Kirchfeldstraße Rumeln

Antrag: Der Abschnitt der Kirchfeldstraße zwischen Friedhofallee und Dorfstraße ist verkehrssicher herzurichten. Zudem wird dort an zwei, drei Stellen eine Solarzellen-betriebene Beleuchtung installiert.

Begründung: Die einst unverzichtbare Wegebeziehung zwischen ehemalige Kirchfeldschule und obere Dorfstraße wird auch heute noch umfangreich in Anspruch genommen. Zwar ist sie durch Sperrpfosten für Pkw unpassierbar, doch wird sie gerne von Fußgängern, Rollstuhlfahrern und Radlern genutzt. Ziele sind einerseits die Marienfeldschule und die verschiedenen Kultureinrichtungen, andererseits die Mehrgenerationenanlage, der Friedhof und die Geschäfte an der Rathausallee. Der öffentliche Weg weist mittlerweile viele, auch tiefe Löcher auf, dort sind bereits Menschen gestürzt. Insbesondere bei widrigen Verhältnissen ist der Weg nicht mehr passierbar.

Beratungsergebnis: Einstimmig beschlossen (13)

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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU sowie Frau Röder (BL) vom 27. Februar 2020: Verwendung der Mittel zur „Pflege des Ortsbildes 2020“

Antrag: Aus den „Mitteln zur Pflege des Ortsbildes 2020“ werden folgende Maßnahmen finanziert:

  1. Ausbildungsbörse 2020: 3.000 Euro
  2. Künstlerische Gestaltung der Stromkästen im Bezirk: 2.000 Euro
  3. Beethovenfest: 2.000 Euro

Die weitere Verwendung der „Mittel zur Pflege des Ortsbildes 2020“ wird durch einen zweiten Antrag beschlossen.

Beratungsergebnis: Nicht einstimmig beschlossen (12/2)

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Antrag vom 27. Februar 2020 der CDU-Fraktion: Verlängerung der Osttangente bis zur A 40 und Bau des „Autohofes Rheinhausen“

Antrag: Der Rat der Stadt Duisburg wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Planung der Verlängerung der Osttangente in Duisburg-Rheinhausen vom Knoten Moerser/Margarethenstraße/Osloer Straße bis zur A 40-Anschlussstelle Duisburg-Homberg („Abschnitt 2“) wird zugestimmt.

2. Der Planung des „Autohofes Rheinhausen“ im Bereich der Trasse der Osttangente Abschnitt 2 (vom Knoten Moerser/Margarethenstraße/Osloer Straße bis zur A 40-Anschlussstelle Duisburg-Homberg) für mindestens 100 Lkw und mit entsprechender Infrastruktur wird zugestimmt.

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens nach § 37 des Straßen-und Wegegesetzes NRW die planungsrechtliche Voraussetzung für den Bau der Osttangente vom Knoten Moerser/Margarethenstraße/Osloer Straße bis zur A 40-Anschlussstelle Duisburg-Homberg zu schaffen.

4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßen Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW.) in Kontakt zu treten, damit die Anbindung der Osttangente Abschnitte 1 und 2 mit ihren Lkw-Verkehren an die A 40 angemessen berücksichtigt wird.

5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen zu lassen.6. Informationsveranstaltungen zu den geplanten Vorhaben sind der Öffentlichkeit von Beginn an anzubieten.

Begründung: Die Umwandlung des Krupp-Geländes in ein Logistikzentrum in den 1990er Jahren hatte zu einem enormen Anstieg des Lkw-Verkehrs in und durch Rheinhausen geführt. Als erste Maßnahme wurde die L 473 N (Südtangente) gebaut, die Logport 1 mit der A 57 verbindet. Das reichte jedoch nicht aus, um die Bevölkerung von Rheinhausen zu entlasten.2008 wurde die Osttangente zwischen Logport und dem neu errichten Kreisverkehr an der Brücke der Solidarität freigegeben. Heute nutzen die Lkw-Verkehre in hohem Maße die beiden Umgehungsrouten. Doch der Lkw-Verkehr hat in den letzten insgesamt weiter zugenommen und stellt eine erhebliche Belastung die Bevölkerung von Rheinhausen dar. Derzeit muss sich der Lkw-Verkehr von der Brücke der Solidarität den Weg über den ohnehin überlasteten Knoten Marientor den Weg zu rechtsrheinischen Zielen suchen. Hinzu kommt die Problematik des ruhenden Lkw-Verkehrs insbesondere an Wochenenden. Dieser hat spätestens in den letzten Monaten die Grenzen der Zumutbarkeit überschritten. Unabhängig davon, ob der Lkw zu/von einer Logport-Destination fährt oder nicht befindet sich das Fahrzeug im Stadtbezirk und sorgt für die beklagten Ergebnisse. Der „Autohof Kaiserberg“, der jetzt vorgestellt wurde, ist für diese Fahrzeuge-Klientel keine Lösung (zu klein, zu teuer, zu weit entfernt). Für die CDU-Fraktion sind somit Überlegungen für die Verlängerung der Osttangente plus Schaffung eines Autohofes aktueller und dringlicher denn je -insbesondere auch durch den Neubau der A 40-Rheinbrücke Neuenkamp. Der Anschluss der verlängerten Osttangente muss hier angemessen Berücksichtigung finden.Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine umfängliche Beteiligung der Bevölkerung sind unabdingbar. Es gilt, zwischen den verschiedenen Schutzgütern abzuwägen; dem Natur-und Landschutz und dem Schutz der Rheinhauser Bevölkerung vor Verkehrsbelastung, Verkehrslärm undBelästigungen durch das Wochenendverhalten der Lkw-Fahrer. Für die CDU-Fraktion sind zudem Lkw-Fahr-und Parkverbote durch beziehungsweise für bestimmte Straßen keine nachhaltigen Lösungsstrategien. Denn diese lösen zum einen Verkehre über andere Straßenaus beziehungsweise werden nicht der (arbeitsrechtlichen und sozialen) Situation der Lkw-Fahrer gerecht.

Beratungsergebnis: Abgelehnt (5/9)