Veröffentlicht von am 7 April 2020

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Anfrage der CDU-Fraktion am 27. Februar 2020: Entwicklung des Grundstücks der ehemaligen Krupp-Hauptverwaltung an der Franz-Schubert-Straße

Anfrage: 1.Wie ist der aktuelle Entwicklungsstand für das Grundstück der ehemaligen Krupp-Hauptverwaltung? 2. Bestehen insbesondere für den „Glaskasten“ beziehungsweise dessen Grundstück konkrete Planungen?

Begründung: Die CDU-Fraktion nimmt Anfragen aus der Bevölkerung zum Anlass, erneut die Verwaltung über den Sachstand zum Umbau/Neunutzung der ehemaligen Krupp-Hauptverwaltung zu befragen, insbesondere aber zu dem Gebäudeteil, der auch „Glaskasten“ genannt wird.

Eine ähnliche Anfrage hatte die CDU-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung am 6. Dezember 2018 gestellt (DS 18-1397). Kurz darauf war der Presse zu entnehmen, die alte Krupp-Verwaltung sei in neuen Händen. Der neue Eigentümer zeige sich angetan von der Lage („Wir sind 400 Meter hier von der neuen Seidenstraße entfernt.“), und man habe bereits 50 % der Büroflächenflächen vermietet. Die Arbeiten – zwölf bis 18 Monate Renovierungszeit –  sollten sich auf die drei Altbauten konzentrieren. Die Pläne bezögen sich nicht auf den fünfstöckigen „Glaskasten“. Der solle verkauft und abgerissen werden. Dann könnten dort Wohnungen entstehen.

Seit den Ankündigungen aus Dezember 2018 ist in der Öffentlichkeit nicht mehr viel bekannt geworden. Das betrifft insbesondere den „Glaskasten“. Dieser ist weiterhin einer der vergessenen Orte in Rheinhausen.

Verschiedene Investoren hatten hierfür bereits zwischen 2010 und 2012 sowie 2017 Entwürfe für eine neue Grundstücksnutzung vorgelegt.

Die CDU-Fraktion fragt deshalb die Verwaltung, welche Kenntnisse sie hinsichtlich des Umbaus und der Neunutzung der ehemaligen Krupp-Hauptverwaltung sowie über den Sachstand zum Verkauf, Abriss des „Glaskastens“ und zu einer Neubebauung/anderen Nutzung des Grundstücks hat.

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Antrag der CDU-Fraktion am 3. Februar 2020: Neubau der Gaterwegbrücke

Antrag: Die Bezirksvertretung Rheinhausen bittet den Rat der Stadt, die Verwaltung zu beauftragen, die Planung für den Neubau der Gaterwegbrücke unverzüglich einzuleiten.

Begründung: Der DS 19-1440, die in der Sitzung der Bezirksvertretung Rheinhausen am 16. Januar 2020 in 1. Lesung beraten wurde, ist zu entnehmen:

„Aufgrund der rechnerischen Defizite bei der Materialermüdung resultiert eine eingeschränkte Nutzungsdauer des Bauwerkes. Zudem sind Verstärkungsmaßnahmen aufgrund einer nicht ausreichenden Tragsicherheit im Bereich des Deckbleches, der Längsrippen und der Hauptträger erforderlich.“

Nach den Vorgaben der Nachrechnungsrichtlinie und unter Berücksichtigung des überwiegend vorhandenen Schwerlastverkehrs ergibt sich für die Gaterwegbrücke eine eingeschränkte Nutzungsdauer von 12 Jahren.

Die Gaterwegbrücke stellt eine der wichtigsten Anbindungen von Logport an den überregionalen Verkehr dar. Ein Ausfall würde nicht absehbare Folgen für die Verkehrssituation in Rheinhausen haben.

Die CDU-Fraktion sieht deshalb die dringende Notwendigkeit, unverzüglich mit der Planung einer neuen Brücke zu beginnen. Es ist keineswegs sichergestellt, dass die vorhandene Brücke noch eine eingeschränkte Nutzungsdauer von 12 Jahren hat. Allein schon die Einschränkung der Nutzung bedeutet, möglichst schnell einen Ersatz zu schaffen. Darüber hinaus wäre es nicht zu verantworten, weitere Jahre abzuwarten und dann erst mit der Planung einer neuen Brücke zu beginnen.

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Anfrage der CDU-Fraktion am 3. Februar 2020: Neubau der Gaterwegbrücke

Anfrage: Die CDU-Fraktion sieht etliche Fragen, die sich für die Zeit der eingeschränkten Nutzung, der Planung und des Neubaus ergeben, und die zeitnah durch die Verwaltung zu beantworten sind:

1. Gibt es bereits einen Zeitplan beziehungsweise wann wird dieser erstellt?

2. Wird die neue Brücke eine ähnliche Dimensionierung haben?

3. Wird der intensiven Belastung durch Lkw-Verkehre besonders Rechnung getragen?

4. Gibt es bereits Kostenschätzungen beziehungsweise wann werden diese ermittelt?

5. Wird es eine Phase geben, während der keine Brücke vorhanden ist?

6. Ist es technisch machbar oder sinnvoll, die neue Brücke – ähnlich wie die neue A 40-Brücke – in zwei Abschnitten zu bauen, um den Verkehr wenigstens eingeschränkt zu ermöglichen?

7. Mit welchen Störungen für den Bahnbetrieb ist während der Bauzeit zu rechnen (betroffen sind etliche Linien des ÖPNV sowie der Güterverkehr)?

8. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, sollte sich der Zustand der Brücke derart verschlechtern, dass eine Nutzung noch weiter eingeschränkt oder gar unterbunden werden muss?

9. Hat es bereits Gespräche mit Deutschen Bahn gegeben beziehungsweise wann werden diese aufgenommen?

10. Können für die neue Brücke Fördermittel in Anspruch genommen werden?

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Anfrage der CDU-Fraktion am 16. Januar: Umsetzung der Anregung „Duisburg wird Mitglied von ‚Deutschland summt’“ der Bezirksvertretung Rheinhausen und des Ratsbeschlusses (Umweltausschuss)

Anfrage: 1. Sind mittlerweile die personellen/finanziellen Rahmenbedingungen für den Start organisiert worden? 2. Hat das Umweltamt 31 seinen Standpunkt, wie am 5. 9. 2019 der Bezirksvertretung mitgeteilt, im Dezernat und/oder im Verwaltungsvorstand, vornehmlich bei Oberbürgermeister Sören Link vorgetragen? Wenn nein, warum? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3. Stimmt das Umweltamt mit der CDU-Fraktion Rheinhausen überein, dass es den Ratsbeschluss bis heute nicht nur nicht umgesetzt hat, sondern darüber hinaus auch nichts mehr getan hat, um die politisch eindeutige Ratsforderung nach der Duisburger Mitgliedschaft in „Deutschland summt“ zu realisieren?

Begründung: Die Bezirksvertretung Rheinhausen hat auf Initiative der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung vom 7. 12. 2017 den Rat der Stadt Duisburg gebeten, einen Beschluss herbeizuführen, dass sich die Stadt Duisburg der bundesweiten Initiative „Deutschland summt“ anschließt. Es geschah nichts. Am 16. 4. 2018 hat auf Initiative der CDU der Umweltausschuss beschlossen, dass sich die Stadt Duisburg der bundesweiten Initiative „Deutschland summt“ anschließt. Wieder geschah nichts. Am 24. und 31. 1. 2019 wurde den Bezirksvertretungen mitgeteilt, dass die Stadt den Beschluss des Umweltausschusses nicht umsetzen wolle. Am 8. 2. 2019 bekräftigte der Umweltausschuss einstimmig seinen Beschluss, forderte die Behörde auf, endlich zu handeln.

Die CDU-Fraktion Rheinhausen fragte darauf am 16. 5. 2019 erneut an (die verspäteten und ausweichenden Antworten der Verwaltung am 5. 9. 2019 sind eingefügt):

1. Sind konkrete Aktivitäten zur Aufnahme in die „Deutschland summt“-Initiative erfolgt?

Antwort: Es sind Aufnahmegespräche mit der Initiative geführt worden. Ein entsprechendes Vertragswerk liegt der Verwaltung vor.

2. In welcher Form ist das Bienenmuseum Duisburg angesprochen/eingebunden worden?

Antwort: Es sind entsprechende Abstimmungsgespräche geführt worden.

3. Sind die personellen/finanziellen Rahmenbedingungen für den Start organisiert worden?

Antwort: Bei 31 (Umweltamt) ist die personelle Situation seit längerem unzureichend. Entsprechende Stellen (Wiederbesetzungsverfahren), die eine Befassung mit dem Projekt ermöglichen könnten, sind seit Oktober 2018 in der Schwebe.

4. Welche ersten Schritte der Bundes-Initiative kommen wann auf die Stadt, den Bezirk zu? 

Antwort: Das Projekt kann derzeit aufgrund der personellen Situation bei 31 nicht weiter betrieben werden. Daher ist hier ein Zeitplan nicht zu benennen.

Zusammenfassend stellt die CDU-Fraktion Rheinhausen fest, dass sich die Verwaltung insgesamt erneut und beharrlich weigert, einen Ratsbeschluss umzusetzen. Sie hat sich, so der Extrakt aus ihren vier Antworten, lediglich einen Vertragstext aus Berlin kommen lassen, diesen abgeheftet und erneut nein gesagt.

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Anfrage der CDU-Fraktion am 16. Januar 2020: Entwicklung des Grundstücks der ehemaligen Vereinssportanlage TB Rheinhausen zwischen Moerser Straße, Margarethenstraße und Werthauser Straße

Anfrage: 1. Hat die Verwaltung Kenntnis darüber, ob die Eigentümerin des Grundstücks, WOMA Kärcher Group noch an ihrer Betriebserweiterung festhält? Wenn ja, liegen der Verwaltung Details über Umfang und Zeitpunkt vor? 2. Wenn nein, welche Vorstellungen hat die Verwaltung für die künftige Entwicklung? 3. Würde die Stadt Duisburg das Grundstück wieder zurückkaufen, um die Entwicklung hier besser steuern zu können? 4. Würde die Verwaltung das erforderliche Planungsrecht auch selbst schaffen?

Begründung: Die bisherigen Werbebanner von verschiedenen Firmen am Zaun der ehemaligen Bezirkssportanlage TB Rheinhausen (jetzt: WOMA Kärcher Group) sind vollständig ersetzt worden durch insgesamt sechs Banner von WOMA und Kärcher.

Die CDU-Fraktion nimmt diese zum Anlass, die Verwaltung erneut zum Stand der Dinge WOMA-Betriebserweiterung um Auskunft zu bitten. Die letzte Anfrage fand in der Sitzung der Bezirksvertretung Rheinhausen am 30. Oktober 2018 statt (DS 18-1151). Substanzielle Informationen hinsichtlich der Planungen von WOMA Kärcher Group sind nicht mitgeteilt worden.

Der Rat hatte bereits am 08. Juli 2013 (!) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1196 – Hochemmerich „Werthauser Straße“ beschlossen (DS 13-0592). Ziel war die Schaffung eines Gewerbegebiets, das auch auf die sensible umliegende Wohnbebauung Rücksicht nehmen sollte. Zwischenzeitlich wurde die ehemalige Sportplatzfläche für die Aufstellung einer Traglufthalle zur Flüchtlingsunterbringung genutzt.

Sollte keine Betriebserweiterung mehr verfolgt werden, ist zu prüfen,

was WOMA Kärcher Group mit dem Grundstück vorhat; anderweitige Nutzung, Weitergabe, Rückübertragung,

wie der Standort überplant und genutzt werden soll,

ob die Verwaltung die Planung selbst betreiben will oder zuerst wartet, welche Optionen sich ergeben.

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Anfrage der CDU-Fraktion am 16. Januar 2020: Entwicklung Areal Schwarzenberger/Friedrich-Ebert-Straße

Anfrage: 1. Sieht die Verwaltung durch den Rückzug der Gemeinde St. Peter aus den Gebäuden südlich der Schwarzenberger Straße und den vorhandenen Leerstand (Friedrich-Ebert-Straße 115)  Entwicklungspotentiale für den gesamten Bereich zwischen dem Gesundheitszentrum Glückauf und der Friedrich-Ebert-Straße? 2. Wie kann die Verwaltung einen solchen Prozess fördern?

Begründung: Der örtlichen Presse war zu entnehmen, dass die Gemeinde St. Peter auf ihrem Grundstück nördlich der Schwarzenberger Straße ein neues Zentrum für Kindergarten, Pfarrheim und Katholisches Bildungsforum errichten wolle. Hierzu war im Sommer ein Realisierungswettbewerb ausgeschrieben worden. Das Siegerbüro ist zwischenzeitlich von einem Preisgericht ermittelt worden. Damit wird der Platz mit dem Kirchengebäude künftig städtebaulich und architektonisch ein neues Bild erhalten.

Das bedeutet auch einen Rückzug aus den alten Räumlichkeiten. Die Gemeinde wird die Gebäude Schwarzenberger Straße 47 (Jugendzentrum, avisierter neuer Standort: Haus der Jugend) und 47 a (Kindergarten) nicht mehr nutzen. Zusammen mit dem ungenutzten Gebäude Friedrich-Ebert-Straße 115 (ehem. Netto-Markt) würden dann drei von fünf Immobilien in diesem Bereich leer stehen. Dies sollte nicht als ein weiterer Problemfall für Rheinhausen, sondern als eine Chance aufgegriffen werden. Mit der Eröffnung des Gesundheitszentrums Glückauf im Juni 2018 wurde ein städtebaulicher Abschluss zum Glückauf-Platz geschaffen. Nunmehr bietet sich die Gelegenheit, diese positive Entwicklung bis zur Friedrich-Ebert-Straße hin fortzusetzen.

Der CDU-Fraktion ist bewusst, dass dies nur durch gemeinsames Handeln und Engagement aller beteiligten Grundstückseigentümer umgesetzt werden kann. Sie sieht aber auch ein öffentliches Interesse, an dieser Stelle Rheinhausens eine attraktive städtebauliche Entwicklung herbeizuführen. Die Verwaltung sollte daher diese Entwicklung initiieren und unterstützen.

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Antrag der CDU-Fraktion am 5. Dezember 2019: Stand der Dinge A-Bereich im Businesspark Asterlagen

Antrag: Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, wie der A-Bereich im Businesspark Niederrhein – für den Fall, dass das China Trade Centre Europa (CTCE) dort nicht realisiert wird – kleinteiliger und für andere Gewerbe-Investoren besser vermarktet werden kann.

Begründung: Die CDU-Fraktion hat in den vergangenen zwölf Monaten zwei Anfragen zum Businesspark Niederrhein und insbesondere zum CTCE gestellt (6. 12. 2018 – DS 18-1396 und 28. 3. 2019 – DS 19-0335). Die Antworten der Verwaltung waren nicht ergiebig, im August 2019 berichteten die lokalen Medien, das CTCE habe wieder Fahrt aufgenommen.

Zwischenzeitlich war jedoch auch zu vernehmen, die Investorenseite schaue auch auf andere Standorte im gesamten Stadtgebiet. Somit bleiben die Sachlage und die Perspektiven für Asterlagen weiterhin im Ungewissen.

Die CDU-Fraktion legt ihren Schwerpunkt nun auf die weitere Entwicklung des A-Bereichs im Businesspark.

Grundlage ist der Bebauungsplan Nr. 950 – Businesspark Niederrhein vom 11. 3. 1991. Für den A-Bereich ist ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Die Bebauung kann bis zu 5-geschossig ausgeführt werden. Der A-Bereich wird in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 950 als „städtebaulich betonender Gebäudekomplex“ bezeichnet. Im Gestaltungshandbuch sind hier Büroflächen genannt. Damit soll sich der A-Bereich wesentlich von den übrigen Bereichen im Plangebiet abheben. Diese Besonderheit jedoch war über viele Jahre ein Hemmschuh für die Nutzung der Fläche. Es wurden keine Investments gefunden, die den hohen Anforderungen genügten. Hinzu kam, dass das eine oder andere Großprojekt zur Sprache kamen, das dann bald wieder zu den Akten gelegt wurde.

So tat sich 25 Jahre nichts, während die übrigen Gewerbeflächen nach und nach vermarktet wurden, so dass nunmehr bis auf den A-Bereich im Businesspark keine Gewerbeflächen mehr zur Verfügung stehen. Und das vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (GfW) im Gleichklang mit der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer (IHK) ständig auf das defizitäre Angebot an Gewerbeflächen in Duisburg hinweist.

Als 2016 das CTCE ins Spiel gebracht wurde, waren die Erwartungen entsprechend hoch. Sollte doch die gesamte verbleibende Fläche von etwa 60.000 qm in einem Zuge bebaut und genutzt werden. Ein Glanzlicht für Rheinhausen und die Stadt Duisburg sollte entstehen. Heute ist wieder Ernüchterung eingetreten, und es ist weiter ungewiss, ob das Vorhaben überhaupt an diesem Standort realisiert wird.

Die CDU-Fraktion sieht daher die Notwendigkeit, für diese Fläche ein Entwicklungskonzept zu erstellen, dass die Vermarktbarkeit und Nutzung für Gewerbeinvestoren verbessern soll. Der Abstand zwischen der Dr.-Detlev-Karsten-Rohwedder-Straße und der Dr.-Alfred-Herrhausen-Alle beträgt etwa 200 m. Die Gewerbegrundstücke sind bis zu 100 m tief. Eine höhere Kleinteiligkeit, also kleine Grundstückgrößen, wie sie im Businesspark üblich ist, wird somit schwierig. Des Weiteren würden die zulässigen Geschosszahlen von bis zu fünf nicht erreicht, und der Schwerpunkt läge auch nicht auf der Büronutzung.

Ein alternatives Strategiekonzept sollte deshalb diese Kleinteiligkeit prüfen und entwickeln. Dies würde jedoch auch in Teilen eine Abkehr von den bisherigen Zielvorstellungen bedeuten, die sich in der Vergangenheit nicht realisieren ließen und damit Gewerbeansiedlungen und Arbeitsplätze  verhindert haben. Ein solches Konzept sollte weitgehend Bebauungsplan-konform sein und keine langjährigen Änderungen des bisherigen Planungsrechts erfordern.

Der CDU-Fraktion ist bewusst, dass die Verwaltung, wenn sie derzeit selbst keine eindeutigen Aussagen zum CTCE in Asterlagen machen kann, ein solches Konzept für verfrüht hält. Andererseits weiter zuzuwarten und noch mehr Jahre verstreichen zu lassen, ist angesichts des defizitären Gewerbeangebots in Duisburg auch keine Lösung. Daraus ergibt sich das Erfordernis für eine alternative Strategie.