Aktuellen Medienberichten zufolge will der Bund von 2026 bis 2029 befristet rund eine Milliarde Euro pro Jahr bereitstellen, um Ländern und Kommunen mehr Spielraum zu verschaffen. Für die CDU-Ratsfraktion Duisburg ist jedoch klar: Das ist angesichts der tatsächlichen Haushaltslage kein Befreiungsschlag, sondern allenfalls ein erster, viel zu kleiner Schritt.
Der Fraktionsvorsitzende Thomas Mahlberg erklärt: „Dass der Bund die Finanzkrise der Kommunen erkannt hat, ist richtig. Aber der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums bleibt weit hinter der Realität in unseren Rathäusern und Kreishäusern zurück. Die angekündigte Hilfe ist gemessen an der Größenordnung des Problems nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.“
Ein zentrales Problem bleibt dabei ungelöst: die strukturelle Überlastung der Kommunen durch Aufgaben, die auf Bundesebene beschlossen, aber vor Ort finanziert werden müssen. Insbesondere im Sozialbereich entstehen immer neue Verpflichtungen, ohne dass eine ausreichende Gegenfinanzierung sichergestellt wird. Das überfordert die kommunalen Haushalte, die nicht mehr dagegen ansparen können und dann überschulden.
Die CDU-Ratsfraktion Duisburg fordert deshalb, das Prinzip der Veranlassungskonnexität endlich konsequent zur Grundlage staatlichen Handelns zu machen. Dieses Prinzip ist einfach und gerecht: Wer bestellt, bezahlt. Wenn der Bund neue Aufgaben schafft, Standards erhöht oder Rechtsansprüche ausweitet, muss er auch die daraus entstehenden Kosten vollständig tragen.
Thomas Mahlberg betont: „Es kann nicht sein, dass politische Entscheidungen in Berlin getroffen werden und die Rechnung am Ende bei unseren Städten und Gemeinden landet. Das ist weder fair noch nachhaltig. Wir brauchen endlich eine verbindliche Regel: Wer Aufgaben veranlasst, muss auch für ihre Finanzierung sorgen.“
Aus Sicht der CDU-Ratsfraktion Duisburg braucht es deshalb mehr als eine neue Finanzspritze aus Berlin. Notwendig ist eine umfassende Staatsmodernisierung: weniger Bürokratie, klarere Zuständigkeiten und eine ehrliche Überprüfung staatlicher Aufgaben. Vor allem aber braucht es eine verbindliche und strukturelle Verankerung der Veranlassungskonnexität, wie sie auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehen ist, damit finanzielle Lasten nicht länger systematisch auf die kommunale Ebene verschoben werden.

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