Grundsteuer B: Position der CDU-Ratsfraktion Duisburg in der aktuellen Hebesatz-Debatte

19.02.2026

Die deutschlandweit vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuberechnung der Grundsteuer sorgt in der Bevölkerung, so auch in Duisburg, für großen Unmut, den wir als CDU-Ratsfraktion Duisburg in Teilen nachvollziehen können. Obschon die Grundsteuerreform insgesamt aufkommensneutral umgesetzt wird und eine gerechtere Besteuerung durch die Anpassung der Neuberechnung an aktualisierte Grundstückswerte verfolgt, kommt es teils zu erheblichen Verschiebungen der Steuerbelastungen. So gibt es viele Grundstückseigentümer, die künftig deutlich mehr und viele andere, die künftig deutlich weniger Grundsteuer bezahlen müssen, sowie einige wenige, bei denen sich nichts Nennenswertes ändert.

Die CDU-Ratsfraktion steht für eine Politik mit Augenmaß – dazu gehört auch, Belastungen für Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. Um diese Verschiebungen der Steuerlast so sozialverträglich wie möglich zu gestalten, haben wir in Duisburg im vergangenen Jahr die vom Land NRW aufgezeigte Option gewählt, statt eines einheitlichen Grundsteuerhebesatzes gesplittete Hebesätze für einerseits Wohngrundstücke und andererseits Nichtwohngrundstücke zu wählen. So konnten wir die teils erheblichen Steuerlastverschiebungen bei Wohngrundstücken durch einen niedrigeren Hebesatz abmildern und durch einen höheren Hebesatz bei den Nichtwohngrundstücken kompensieren.

Leider hat kürzlich eine Gerichtsentscheidung den eingeschlagenen Weg der gesplitteten Hebesätze im Klageverfahren als nicht rechtssicher eingestuft. Daher steht eine Rückkehr zu einem einheitlichen Grundsteuerhebesatz in Duisburg zur Diskussion. Am 24. Februar 2026 soll die Entscheidung in der Ratssitzung der Stadt Duisburg getroffen werden.

Wir als CDU-Ratsfraktion haben uns intensiv mit den Auswirkungen der Grundsteuerreform sowie der zuletzt praktizierten Anwendung gesplitteter Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke befasst. Nach sorgfältiger Abwägung aller rechtlichen und finanziellen Aspekte sehen wir uns aufgrund erheblicher Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung differenzierter Hebesätze in der Verantwortung, wieder zu einem einheitlichen Hebesatz zurückzukehren.

Die aktuellen juristischen Fragestellungen lassen derzeit keine verlässliche und rechtssichere Grundlage für eine dauerhafte Differenzierung zwischen zu Wohnzwecken und nicht zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken erkennen. Als verantwortungsvolle Kommunalpolitiker können und dürfen wir keine Regelung aufrechterhalten, die möglicherweise in einem späteren gerichtlichen Verfahren für unwirksam erklärt wird und damit erhebliche finanzielle Risiken für unsere Stadt nach sich zieht.

Uns ist bewusst, dass die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz im Zuge der Neuberechnung für viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken eine höhere steuerliche Belastung bedeutet. Diese Entwicklung bedauern wir ausdrücklich. Sie hat allerdings ihren Ursprung in der grundsätzlichen Neuberechnung einer aufkommensneutralen und gerechteren Grundsteuer, wie sie das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil verlangt.

Wir tragen Verantwortung für die finanzielle Stabilität unserer Stadt und für rechtssichere Beschlüsse des Rates. Bis eine letztinstanzliche gerichtliche Klärung zur Zulässigkeit gesplitteter Hebesätze vorliegt, sehen wir daher keine tragfähige und verantwortungsvolle Alternative zu einem einheitlichen Hebesatz und werden in der kommenden Ratssitzung der Stadt Duisburg der entsprechenden Beschlussvorlage zur Wiedereinführung eines einheitlichen Grundsteuerhebesatzes zustimmen. Wir gehen davon aus, dass sich eine Mehrheit im Rat dieser Entscheidung anschließt.

Selbstverständlich werden wir die weitere rechtliche Entwicklung aufmerksam verfolgen und beobachten, welche Gestaltungsmöglichkeiten die abschließenden Gerichtsurteile den Kommunen belassen. Sollte eine rechtssichere Möglichkeit zur differenzierten Gestaltung der Hebesätze bestehen, werden wir diese erneut prüfen.