Die Drogenszene in Duisburg und das öffentliche Konsumieren von Drogen sind in Duisburg ein zunehmendes Problem. Insbesondere in der Innenstadt fällt dieses Problem besonders negativ auf.
Dazu Jörg Brotzki, Innenstadtsprecher der CDU-Ratsfraktion: „Wir hoffen, dass eine alsbaldige Eröffnung des Drogenkonsumraums die Situation deutlich verbessert, fordern die Stadtverwaltung und die Ordnungsbehörden aber dennoch auf, konsequenter gegen dieses strafbare Verhalten vorzugehen. Es kann nicht sein, dass in aller Öffentlichkeit in der Duisburger Fußgängerzone Gruppen von Drogenabhängigen völlig ungeniert, beispielsweise auf den Stufen des alten Amtsgerichtsgebäudes, ihre Drogen konsumieren.“
Als weiterer „Hot Spot“ des Drogenkonsums erweist sich das Parkhaus am König-Heinrich-Platz. Die CDU-Ratsfraktion erreichen immer mehr Bürgerbeschwerden über die schlimmen Zustände, die dort herrschen.
„Bürgerinnen und Bürger haben mittlerweile Angst, in diesem zentralen Parkhaus der Duisburger Innenstadt zu parken. Es wird von zwielichtigen Personen berichtet, die sich in dem Parkhaus aufhalten, dort Alkohol und Drogen konsumieren und ihre Toilette verrichten. Es stinke entsprechend nach Urin und Fäkalien. Parkhausnutzer würden zudem teils angebettelt oder angepöbelt. Glasbruch ist darüber hinaus zu finden, nicht nur von weggeworfenen Getränkeflaschen, sondern auch von eingeschlagenen Autoscheiben“, so Jörg Brotzki.
Auf Nachfrage sei der Stadtverwaltung die Situation, wenn auch nicht in der Dramatik, bekannt. Man sei auch mit dem Pächter des Parkhauses in intensivem Austausch, der Maßnahmen ergreifen will, um die Verhältnisse zu verbessern.
Dem Duisburger CDU-Ratsherrn Jörg Brotzki sind diese Lippenbekenntnisse zu wenig: „Die unhaltbaren Zustände sind bereits seit Jahren bekannt und werden immer schlimmer. Wenig ist bislang passiert, um das Problem in den Griff zu bekommen. Bei allem Verständnis, dass das Ordnungsamt auf privatem Grundstück nicht tätig werden kann, muss die Stadtverwaltung doch in der Lage sein, Zwangsmaßnahmen anzudrohen oder bei Gefahr in Verzug sofort einzugreifen, wenn der Pächter nicht erkennbar tätig wird. Es muss unverzüglich dafür gesorgt werden, die Ordnung und Sicherheit im Parkhaus zu gewährleisten.“
Ansonsten stellt sich die Frage, ob aufgrund von Ordnungs- und Sicherheitsbedenken von Seiten der Bauaufsichtsbehörde eine Nutzungsuntersagung für das Parkhaus erwirkt werden kann. Die CDU-Ratsfraktion ist jedenfalls der Meinung, dass in diesem Fall die öffentliche Sicherheit schwerer wiegt als das Nutzungsinteresse des Parkhauspächters.

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