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Die Presse


CDU Ratsfraktion Duisburg begrüßt Entscheidung über eine Grundgesetzänderung zur Reform der JobCenter

Die Entscheidung der Bundesregierung, die Verhandlungen mit der SPD über eine Grundgesetzänderung noch in dieser Woche aufzunehmen, wird von der Duisburger CDU Ratsfraktion begrüßt. „Ziel der Verhandlungen müsste sein, den Kommunen die Möglichkeit zu schaffen, die Aufgabe der Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen in alleiniger Trägerschaft wahrzunehmen. Die Beschränkung auf 69 Optionskommunen könnte mit einer Grundgesetzänderung durch Aufnahme eines Wahlrechts für die Option aufgehoben werden“, so der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Josef Wörmann. Wörmann weiter: „In der kommunalen Arbeitsmarktpolitik ist Duisburg stark engagiert. Alle Akteure, die Stadt, die Wirtschaft, die Verbände und die Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, arbeiten für eine erfolgreiche Beschäftigungsförderung sehr gut zusammen. Duisburg als Optionskommune wäre die logische Konsequenz. Es gilt nun, im Hinblick auf eine Grundgesetzänderung eine Lösung, wie Duisburg Optionskommune werden könnte, analog der Empfehlungen des Deutschen Städtetages zu erarbeiten. Dass eine kommunale Einrichtung nach dem SGB II weiterhin mit der Agentur für Arbeit kooperieren und sich abstimmen wird, ist der CDU Fraktion ein wichtiges Anliegen. Darüber hinaus fordern wir die Verhandlungspartner auf, Sorge dafür zu tragen, dass keine weiteren Kürzungen zu Lasten der Kommunen erfolgen, sowie die bisherigen erheblichen Kürzungen des Bundes an den Kosten für Unterkunft wieder zurückzunehmen.“ Mit freundlichen Grüßen

(10.02.2010)


Haushaltsrede 2010

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